Krankheitsbekämpfung in Winterweizen und Sommergerste
In Weizen sollten die Bestände weiterhin auf Gelbrost, Septoria-Blattflecken und Mehltau kontrolliert werden. In Sommergerste sollten Sie auf Infektionen durch Mehltau achten. In den wärmeren Gebieten steht in der Sommergerste bereits die Abschlussbehandlung an. Sie sollte mit einem gegen Ramularia wirksamen Mittel durchgeführt werden, wenn das Entwicklungsstadium Erscheinen des letzten Blattes erreicht ist, spätestens aber beim Grannenspitzen. Auf die Bekämpfung wurde bereits in der letzten Mitteilung hingewiesen.
In den wärmeren Gebieten schiebt der Weizen die Ähre. Bei pfluglosem Anbau nach Maisvorfrucht oder als Stoppelweizen muss, insbesondere bei anfälligen Sorten, eine Fungizidbehandlung gegen Befall durch Ährenfusarium eingeplant werden. Infektionsgefahr besteht während der Blüte dort, wo bei Temperaturen um 20 °C Niederschläge für anhaltend feuchte Bedingungen sorgen. Gezielte Behandlungen sollten innerhalb von zwei Tagen vor oder bis spätestens vier Tage nach einem Infektionstermin erfolgen.
Die Wirkungen der Mittel für die Ährenbehandlungen sind im Merkblatt Pflanzenproduktion 2015 in Tabelle 19 auf den Seiten 32 und 33 dargestellt.
Die Getreidehähnchen legen Eier ab und die ersten Larven sind bereits geschlüpft. Eine Bekämpfung ist jedoch erst nach Überschreitung der Schadensschwelle (20 Prozent der Blattfläche oder 0,5 bis 1,5 Eier und Larven je Halm) erforderlich. Die zugelassenen Mittel sind in Pflanzenproduktion 2015 in Tabelle 18 auf Seite 31 zusammengestellt. In Beständen, in denen blühende Unkräuter oder Honigtau vorhanden sind, müssen Sie die Auflagen zum Schutz der Bienen beachten!
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