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Steueränderungsgesetz

Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die vom Bundestag beschlossenen Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag. Das erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied anlässlich der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes.
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Berlin, 25.09.2015

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die vom Bundestag beschlossen Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag. „Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und können die Liquidität in den Betrieben verbessern“, betont DBV-Präsident Joachim Rukwied am 25. September 2015.

Ab 2016 Teil der Investitionskosten steuermindernd absetzbar

Die Erleichterungen ermöglichen es Land- und Forstwirten vom nächsten Jahr an, einen Teil der für künftige Anschaffungen vorgesehenen Investitionskosten steuermindernd geltend zu machen. Bisher verlangen die Finanzämter bei der Geltendmachung mindestens die Angabe der Funktion des zur Anschaffung vorgesehenen Wirtschaftsgutes und die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht.

Rukwied will weitergehendere Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements

„Die Wirkungen dieser Änderung entsprechen allerdings nicht ganz der vom Bauernverband seit langem geforderten Risikoausgleichsrücklage, bei der in Zeiten guter Erträge ein Teil der Gewinne ohne zeitliche Begrenzung steuermindernd zurückgelegt werden kann“, erläuterte Rukwied.

Daher fordert der Bauernpräsident die Politik auf, über weitergehende Schritte hin zu einer steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in landwirtschaftlichen Betrieben nachzudenken. Eine weitere Gewinnglättung wäre auch durch Verlängerung des zweijährigen Gewinnermittlungszeitraums (§ 4a EStG) zu erreichen.

Der DBV erwartet von den Ländern, dass sie jetzt dem Steueränderungsgesetz im Bundesrat zügig zustimmen.

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