Landwirte benötigen Risikoausgleichsrücklage
Zum Auftakt der Agrarministerkonferenz in Fulda stellt Landwirtschaftsminister Alexander Bonde klar: „Landwirte benötigen Risikoausgleichsrücklage, um sich gegen den Klimawandel zu wappnen.“
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Der diesjährige Hitzesommer hat gezeigt, dass der Klimawandel ein zentrales Thema für die ganze Gesellschaft ist. Auch in der Landwirtschaft wird daher das Risikomanagement künftig einen größeren Stellenwert einnehmen als bisher. „Der Kampf gegen den Klimawandel ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Zunahme der Wetterextreme steigt das Berufsrisiko der Landwirte – von daher wäre es nur fair, ihnen die Möglichkeit zu geben, in guten Zeiten etwas steuerfrei für Krisenjahre zurückzulegen. So könnten Betriebe besser Vorsorge gegen extreme Wetterbedingungen treffen, die der Klimawandel mit sich bringt. Deshalb habe ich den Bund aufgefordert, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einzuführen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, zum Start der Agrarministerkonferenz im hessischen Fulda. Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage ermöglicht es den Betrieben zudem, sich gegen Markt- und Preisrisiken abzusichern.
Hintergrundinformation:
Durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage würde es den Landwirten in guten Jahren ermöglicht, in der Steuerbilanz Rücklagen zum Aufbau von Liquiditätsreserven zu schaffen. Eine solche Regelung kann nur auf Bundesebene getroffen werden. Zuständig hierfür ist das Bundesfinanzministerium.



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