SPD will Hofabgabe neu regeln
Renteneintritt der Landwirte soll flexibler werden
Die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofes soll neu geregelt werden. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referenten-Entwurf vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Gesetzentwurf wesentliche Forderungen der SPD aufgreift. Der Renteneintritt soll für Landwirte einfacher und flexibler werden, denn die derzeit geltende Regelung ist laut der Regierungspartei nicht mehr zeitgemäß. Die Hofabgabe ist ein wesentliches Kriterium für den Bezug einer landwirtschaftlichen Altersrente.
- Veröffentlicht am
„Der Gesetzentwurf übernimmt wesentliche Forderungen der SPD. Wir haben die rentenrechtliche Stellung der Ehegatten verbessert, denn die derzeitige Rechtslage führt gerade in diesem Punkt zu einer echten Benachteiligung der Ehepartner", erklären die zuständigen Berichterstatterinnen Ursula Schulte
und Waltraud Wolff von der SPD.
Die zulässige Rückbehaltsfläche von derzeit 25 Prozent auf 99 Prozent der Mindestgröße eines landwirtschaftlichen Betriebes soll laut Sozialdemokraten angehoben werden. "Wir haben durchgesetzt, dass die Rentenansprüche, angepasst an das allgemeine Rentensystem, steigen, wenn der Betrieb über das 65. Lebensjahr hinaus weiter bewirtschaftet wird. Wir haben erreicht, dass ein Landwirt seinen Betrieb in eine neue oder bereits bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts einbringen kann, ohne aus dem Unternehmen ausscheiden zu müssen", sagen die SPDlerinnen.
Profitieren werden von den Gesetzesänderungen laut SPD vor allem die Frauen. Für sie werden Hemmnisse für einen eigenständigen Rentenbezug abgebaut.
Notwendig sei, die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die betroffenen Landwirte zu beobachten. Ebenfalls müssen die Auswirkungen auf die Ausgaben der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung beobachtet werden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.