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Pflanzenschutz aktuell

Ordnung im Pflanzenschutzmittellager schaffen

Die etwas ruhigere Zeit im Winter sollten Sie nutzen, um ihr Pflanzenschutzmittellager durchzuschauen und, wenn nötig, wieder auf Vordermann zu bringen. Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Das Lager sollte trocken, sauber und vor allem frostfrei gehalten werden.
  • Der Lagerraum muss verschlossen und gegen unbefugten Zutritt gesichert sein.
  • Für den Fall von Leckagen sollten Sie Chemikalienbinder und Lappen bereitliegen haben (nach Benutzung über die Schadstoffsammlung entsorgen).
  • Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Danach ist eine ausreichende Wirksamkeit nicht mehr in jedem Fall gegeben.
  • Führen Sie eine Lagerliste, das erleichtert die Übersicht über den Lagerbestand.
  • Gesamtmengen bis 200 kg dürfen Sie genehmigungsfrei lagern.
  • Bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Gefahrensymbol T+ (Sehr giftig) dürfen höchstens 50 Kilogramm genehmigungsfrei gelagert werden.

Die Mittel sollten im Lager sinnvoll geordnet und übersichtlich zusammengestellt werden. Bei der Durchsicht der Lager sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf Pflanzenschutzmittel richten, deren Zulassung beendet oder widerrufen ist. Für viele Mittel besteht nach Ende der 18-monatigen Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht gemäß § 15 Pflanzenschutzgesetz. Informationen zur Entsorgungspflicht finden Sie auf den Internetseiten der Zulassungsbehörde (www.bvl.bund.de). Die Liste der betroffenen Mittel können Sie auch an den Unteren Landwirtschaftsbehörden einsehen.
Die Entsorgung erfolgt über die Landkreise. Zudem organisiert die deutsche Pflanzenschutz-Industrie in unregelmäßigen Abständen mit dem PRE-System (www.pre-service.de) die Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel und anderer Chemikalien aus der Landwirtschaft. Die Sammelstellen und Termine für 2016 stehen noch nicht fest.

Veröffentlicht am
Steinhauer
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