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Liquiditätshilfeprogramm

Zuschuss bei 19 statt 30 Prozent Preisrückgang

Für einen Zuschuss zu Darlehen des nationalen Liquiditätshilfeprogramm genügt ein Preisrückgang von 19 Prozent. Der bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank sonst geforderte Ergebnisrückgangs von 30 Prozent ist in diesem Falle nicht notwendig (vgl. BWagrar 47/2015, Seite 12).
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Werden bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Liquiditätshilfedarlehen für einen Zuschuss des nationalen Liquiditätshilfeprogramms aufgenommen, dann genügt der dort geforderte Preisrückgang von 19 Prozent (siehe BWagrar 47/2015, Seite 12).

Der sonst bei der Rentenbank für Liquiditätshilfeprogramme geforderte Nachweis eines Ergebnisrückgangs von 30 Prozent ist in diesem Falle nicht erforderlich. Die diesbezügliche Programminformation Nr. 11/2015 der Rentenbank können Sie anbei einsehen: Programminformation Nr. 11/2015 der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

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