Hauk zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuches
Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Lebensmittelkontrolle müsse der Verbraucher wissen, dass er Ware bester Qualität kauft, die von einem seriösen Unternehmen bewusst hergestellt wurde. Das sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum und Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern, Peter Hauk, am 20. Dezember 2007 im Bundesrat in Berlin. Der Bundesrat stimmte den Anträgen Baden-Württembergs zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelbedarfsgegenstände-Gesetzes zu.
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"Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Gammelfleisch oder andere unsichere Produkte anbietet, muss davon ausgehen, dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Nur das Mittel der Namensnennung ist Druckmittel genug, um Schwarze Schafe abzuschrecken", erklärt Hauk. Auf Recht der Namensnennung beharrt Bereits zwei Mal hatte der baden-württembergische Verbraucherminister im Rahmen der Verhandlungen zum Verbraucherinformationsgesetz, auf das Recht der Namensnennung beharrt, das letztlich jedoch am Bundestag scheiterte. Im Rahmen der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll die Möglichkeit der Namensnennung nun Einzug finden, forderte Hauk. "Das zentrale Anliegen, Schwarze Schafe nennen zu können, verfolgen wir mit der...