Kommission nimmt Zulassung für vier Gentechnik-Maissorten zurück
Die Kommission hat am 22. Januar 2016 die Zulassung für die Gentechnik-Maissorten MON863, MON863xMON810xNK603, MON863xMON810 und MON863xNK603 zurückgezogen.
Diese genetisch veränderten Organismen (GVO) wurden weltweit seit 2011 nicht mehr angebaut und ihre kommerzielle Abwicklungsphase ist beendet. Das US-Unternehmen Monsanto hatte um die Rücknahme der Zulassung gebeten.
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Die EU verfolgt in Bezug auf GVO ein sogenanntes Vorsorgekonzept, was bedeutet, dass ein GVO erst nach Erteilung einer Zulassung in Verkehr gebracht werden darf und auch nach dem Inverkehrbringen weiter überwacht wird, solange die Zulassung gültig ist. Dieser Ansatz gewährleistet ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt.
In den GVO-Rechtsvorschriften sind spezielle transparente Verfahren für die Bewertung und Zulassung von GVO sowie entsprechende Fristen festgelegt. Die Risikobewertung wird auf der Grundlage harmonisierter Kriterien durchgeführt, die anerkanntermaßen zu den strengsten weltweit gehören.
In der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel ist ein Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung von Zulassungen für das Inverkehrbringen genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel sowie für den Anbau zur Herstellung von Lebens- und Futtermitteln festgelegt.
Ein Unternehmen, das ein GV-Lebens- oder -Futtermittel in der EU in Verkehr bringen will, muss ein Dossier vorlegen, das belegt, dass das betreffende Erzeugnis für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt unbedenklich ist.
Nach Erhalt wird das Dossier von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten bewertet. Die EFSA kann zusätzliche Studien/Daten bei dem Unternehmen anfordern, wenn sie mit den vorgelegten Informationen nicht zufrieden ist.
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