Hähnchenmast
Wie, wann und wo mit Antibiotika behandelt?
Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat die Verordnungsnovelle zu Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts angenommen. Das hat zur Folge, dass die Geflügelmäster künftig beim Transport von Masthähnchen zum Schlachthof in der Standar-derklärung des Herkunftsbetriebes für die gesamte Mastdauer Angaben zum Einsatz vor Arzneimitteln während der Mastdauer inklusive Wartezeiten angeben müssen.
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Bislang genügte eine Bescheinigung, dass bis sieben Tage vor der Schlachtung keine Arzneimittel mit Wartezeit verabreicht wurden. Zudem müssen die Aufzeichnungen zwölf Monate aufbewahrt werden. Nach dem Willen des Bundesrates sollen die neuen Bestimmungen so schnell wie möglich auch auf Mastputen Anwendung finden.
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