Kartoffeln und Soja: Notfallzulassungen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Aatiram 65 (Wirkstoff: Thiram) vom 12. Februar 2016 bis 10. Juni 2016 nach Art. 53 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen Auflaufkrankheiten in Sojabohne vor der Saat mit 300 ml/100 kg Saatgut gebeizt werden. Maximaler Mittelaufwand 675 ml/ha entsprechend maximal 2,25 dt Saatgut/ha. Wartezeit: F.
Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der Abdrift mindernden Sägeräte des Julius Kühn-Instituts eingetragen ist (www.jki.bund.de).
Das BVL hat Nemathorin 10G (Wirkstoff: Fosthiazate) zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwürmer) in Kartoffeln (ausgenommen Frühkartoffeln) befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab dem 2. Februar 2016 bis zum 31. Mai 2016 mit 20 kg/ha beim Legen breitflächig gestreut werden. Es muss sofort in 10 bis 15 cm Bodentiefe eingearbeitet werden. Wartezeit: 120 Tage.
Das Mittel ist giftig für Vögel (NT678); deshalb ist bei allen Anwendungen im Freiland dafür zu sorgen, dass ausgebrachtes Granulat eingearbeitet bzw. mit Erde abgedeckt wird.
Restmengen von Goldor Bait, das in den vergangenen Jahren für Notfallsituationen zugelassen war, dürfen in diesem Jahr nicht mehr angewendet werden! Die Firma BASF hat sich bereit erklärt, Restbestände der Praxis zurück zu nehmen. Bitte wenden Sie sich an die regionalen Firmenvertreter der BASF.
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