
Die Schnellkäfer kommen
Das BVL hat eine Zulassung für das Pflanzenschutzmittel SoilGuard 0.5 GR (Wirkstoff: Tefluthrin) gegen Larven des Schnellkäfers (Drahtwurm) in Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln im Freiland vom 1. März 2025 bis zum 28. Juni 2025 erteilt.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 17.02.2025In Kartoffeln kann SoilGuard 0,5 GR beim Legen der Kartoffeln in die Furchen gestreut werden und muss sofort mit Erde bedeckt werden. Es ist ein Fishtail-Schar zu verwenden. Die Aufwandmenge beträgt 15 kg/ha.
Die Dosiereinrichtung des Granulatstreuers ist am Anfang der Reihe erst nach 4 m einzuschalten und rechtzeitig, spätestens 4 m vor Erreichen des Vorgewendes, abzuschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden und eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Nach dem Streuen auf der Bodenoberfläche verbliebene Granulatkörner sind einzuarbeiten oder durch weitere Arbeitsgänge zu entfernen.
Diese Auflagen gelten für Soilguard
NT685: Die Anwendung des Mittels muss mit einem vom JKI geprüften Granulatstreugerät erfolgen, das in die „Liste geeigneter Granulatstreugeräte“ eingetragen ist. Die Liste der geeigneten Granulatstreugeräte ist auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.julius-kuehn.de) einzusehen.
NW681: Keine Ausbringung des Granulates bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Ausbringung heranzuziehen. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Anwenderschutz sind zu beachten.
NW601: Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss mindestens ein Abstand von 20 m bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.
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