Preismissbrauch bei Lebensmitteln künftig verboten
Ab sofort ist der Preismissbrauch bei Lebensmitteln verboten. Das erklärt Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, am 27. Dezember 2007. Das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels war zuvor am 21. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
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Seehofer erwartet, dass das Gesetz Lockangebote bei Lebensmitteln wirksam verhindert. Dies sei in mehrfacher Weise ein wichtiger Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucher zahlen Zeche schon im Laden bei anderen Produkten „Zum einen werden vor allem von großen Handelsunternehmen Lebensmittel des täglichen Bedarfs unter dem Einstandspreis angeboten, um Kunden in ihre Geschäfte zu ziehen. Es ist aber eine Milchmädchenrechnung zu glauben, diese Angebote wären für Verbraucher wirklich günstig. Mit Mischkalkulationen sorgt der Handel dafür, dass seine Rechnung über sein ganzes Angebot hinweg aufgeht. Das heißt, dass die Verbraucher die Zeche schon im Laden bei anderen Produkten zahlen“, so Seehofer. Kleine...