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Bundesrat

Systematisches Wildvogel-Monitoring beschlossen

Vergangene Woche hat der Bundesrat einer Änderung der Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung zugestimmt Damit wird sichergestellt, dass künftig auch die nicht bejagdbaren Wildvolgelarten beim Wildvogelmonitoring erfasst werden.
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Neben der Gewinnung von kombinierten Rachen- und Kloakentupferproben von bejagdbaren Wildvögeln während der Jagdsaison (September bis Januar des Folgejahres) werden auch die nicht bejagdbaren Wildvogelarten beprobt. Dies geschieht durch die Gewinnung von frisch abgesetztem Kot lebender Wildvögel. Dadurch wird eine ganzjährige Probennahme ermöglicht.

Der Probenschlüssel sieht für die Länder Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jeweils 750 Untersuchungen jährlich vor. Schleswig-Holstein folgt mit 450 Untersuchungen. Die Anzahl der Probennahmen der anderen Bundesländer liegen deutlich darunter. Die Kosten des Monitorings werden pro Untersuchung auf durchschnittlich 44 Euro beziffert. Bei insgesamt 3500 Proben kommen damit auf die Bundesländer Gesamtkosten von jährlich rund 150.000 Euro zu.

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