Sie haben die Wahl! Positionen zur Agrarpolitik
BWagrar fragte die Agrarsprecher der Landtagsfraktionen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März 2016. Die Antworten lesen Sie hier und im 'Thema der Woche' in BWagrar 9/2016 vom 5. März 2016, Seiten 6 bis 9.
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BWagrar stellte im Vorfeld zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März 2016 zwölf Fragen zur Politik für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum an:
- Peter Hauk, Erster Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion
- Martin Hahn, Agrarsprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
- Thomas Reusch-Frey, Agrarsprecher der SPD-Landtagsfraktion
- Dr. Friedrich Bullinger, stv. Vorsitzender und Agrarsprecher der FDP/DVP-Fraktion
BWagrar: Befürworten Sie ein eigenständiges Ministerium für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Baden-Württemberg? Soll dieses Ressort ebenfalls für Verbraucherschutz, Umwelt- und Naturschutz zuständig sein?
Hauk: Mit uns wird es wieder ein Ministerium für Landwirtschaft und den Ländlichen Raum geben, zu dem auch die Bereiche Naturschutz und Verbraucherschutz gehören. Nur so können wir für diese wichtigen Themen und die großen Herausforderungen, die sich dort stellen werden, eine gute Politik aus einem Guss machen.
Hahn: Ja, ich befürworte ein eigenständiges Ministerium wie in der jetzigen Form ausdrücklich. Der Ressortzuschnitt garantiert, dass die miteinander verknüpften Themen wie Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Verbraucherschutz gemeinsam gedacht und berücksichtigt werden.
Reusch-Frey: Ich finde wichtig, dass die Agrarpolitik mit der Forstpolitik und der Politik für den ländlichen Raum in einem Ministerium liegt. Dass die Zuständigkeit für den Naturschutz im selben Haus liegt, hat sich in den vergangenen fünf Jahren bewährt.
Bullinger: Die FDP will ein Ministerium, das weiter die Zuständigkeiten Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Ländlicher Raum auf sich vereint. Zudem sollte es wieder eine unternehmer- und eigentumsfreundliche Grundausrichtung erhalten. Alles Weitere ist Sache der Koalitionsverhandlungen.
BWagrar: Wie möchten Sie die Landesagrarprogramme weiterentwickeln und deren finanzielle Ausstattung sichern?
Hauk: In Regierungsverantwortung werden wir die Agrar-Umwelt-Programme wettbewerbsneutral ausrichten. Wir wollen eine Agrarförderung, die naturräumliche und agrarstrukturelle Nachteile wirksam ausgleicht. Dabei bekennen wir uns gleichermaßen zu allen Bewirtschaftungsformen.
Hahn: Die finanzielle Ausstattung der Landesagrarprogramme ist oberstes Ziel. Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel für die Weiterentwicklung der Programme insbesondere für Markt und Marktunterstützung, zum Beispiel für regionale Qualitäts- und Herkunftszeichen, dringend erforderlich.
Reusch-Frey: Wir werden die Agrarprogramme behutsam so weiterentwickeln, wie sich der Bedarf der Landwirtschaft entwickelt, und Tierwohl und Umweltschutz im Blick behalten. Die Mittelsicherung kann nur durch Abstimmung mit der EU erfolgen.
Bullinger: Bei den bis 2020 notifizierten Programmen der Zweiten Säule setzt die FDP sich für Umschichtungen und Entbürokratisierungen ein, um die Benachteiligung der konventionellen Landwirtschaft zu entschärfen. Der Südwesten braucht wettbewerbsorientierte Fördermaßnahmen in der Breite.
BWagrar: Welche Änderungen planen Sie beim Grünlandumbruchverbot, im Landeswassergesetz, Jagdrecht und Verbandsklagerecht?
Hauk: Wir setzen nicht auf Verbote, sondern Eigenverantwortung und Respekt vor Eigentum. Grünlandumbruchverbot, neue Vorgaben bei Gewässerrandstreifen, im Jagdrecht wie im Naturschutz – das alles stellen wir auf den Prüfstand mit dem Ziel, diese wieder aufzuheben. Unsere Familienbetriebe brauchen wieder eine echte Förderkultur.
Hahn: Beim Grünlandumbruchverbot und Landeswassergesetz sind keine Änderungen geplant. Die Novellierung des Jagdrechts und die Einführung eines Verbandsklagerechts waren ein wichtiger Schritt. Es gilt, die Entwicklungen abzuwarten und gegebenenfalls praxisorientiert nachzujustieren.
Reusch-Frey: Hierzu haben wir in der abgelaufenen Wahlperiode Änderungen vorgenommen, an denen wir festhalten. Allerdings muss jedes Gesetz nach einigen Jahren abgeklopft werden, inwieweit es nachjustiert werden muss, um die Ziele auch wirklich zu erreichen.
Bullinger: Das Umbruchverbot wollen wir auf den bundesrechtlichen Mindeststandard begrenzen, das Wassergesetz bei den eigentumsfeindlichen Randstreifen korrigieren und im Jagdrecht wieder zum Vorverfahren und praktikablen Schadensregelungen zurückkehren. Das Verbandsklagerecht halten wir für verfassungswidrig.
BWagrar: Wollen Sie das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beibehalten? Welche Schwerpunkte möchten Sie setzen?
Hauk: In der Investitionsförderung lehnen wir Maßnahmen ab, welche die strukturelle Weiterentwicklung der Betriebe bremsen oder verhindern. Wachstum ist nicht alles – aber ohne Wachstum ist in vielen Fällen alles nichts. Wir stehen für starke Betriebe, die sich im harten Wettbewerb erfolgreich behaupten.
Hahn: Das AFP muss beibehalten werden mit dem Ziel, es möglichst breit zu veranlagen, sodass möglichst viele Landwirte und Landwirtinnen – egal ob konventionell oder ökologisch – davon profitieren. Aus meiner Sicht liegt ein zu starker Fokus auf der Tierhaltung. Ziel des AFP muss daher sein, die zukünftigen Einkommen unserer bäuerlichen Familienbetriebe zu sichern – und das unabhängig von der Art und Weise der Produktion.
Reusch-Frey: Das AFP hat sich sehr bewährt. Wir werden es beibehalten und vor allem weiterentwickeln, um Betriebsmodernisierungen sowie Umstellungen der Betriebe auf andere Produkte oder Tierhaltungen zu fördern.
Bullinger: Beim Einkommen tragen Baden-Württembergs Landwirte in Deutschland noch immer die rote Laterne. Daher braucht es Investitionen in betriebliches Wachstum. Das AFP muss daher mit Blick auf die überzogene Tierwohl-Bürokratie entschlackt werden. Den Zuschuss für Junglandwirte wollen wir wieder einführen.
BWagrar: Wie beurteilen Sie die Pläne der EU-Kommission, die benachteiligten Gebiete nach acht bodenphysikalischen Kriterien neu abzugrenzen? Baden-Württemberg würde dadurch rund ein Viertel dieser Gebiete verlieren.
Hauk: Benachteiligte Gebiete müssen weiter gefördert werden, um eine flächendeckende Landwirtschaft zu erhalten. Dabei sollte soweit als möglich eine Orientierung an den bisherigen Grundsätzen erfolgen.
Hahn: Nach geltendem EU-Recht müssen die benachteiligten Gebiete bis 2018 einer Neuabgrenzung unterzogen werden. Die konkreten Auswirkungen auf Baden-Württemberg sind derzeit jedoch noch nicht absehbar, da die Kriterien noch nicht abschließend festgelegt sind. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Landwirte weiterhin eine angemessene und auf die Besonderheiten des Landes angepasste Unterstützung erhalten.
Reusch-Frey: Wir werden dafür kämpfen, dass Baden-Württemberg dabei nicht schlechter abschneidet, denn unsere oft auch sehr kleinen Betriebe sind auf diese Hilfen angewiesen. In der abgelaufenen Wahlperiode ist es uns gelungen, diese Mittel sogar zu erhöhen.
Bullinger: Die FDP kritisiert das Vorhaben der EU-Kommission und wird sich dafür einsetzen, dass bei der für 2018 geplanten Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Baden-Württemberg möglichst keine Flächen aus der Förderung fallen.
BWagrar: Welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau in landwirtschaftlichen Betrieben und der Agrarverwaltung wollen Sie angehen?
Hauk: Unsere Landwirte gehen verantwortungsvoll mit unserer Kulturlandschaft um, deshalb brauchen wir keine überzogenen Regulierungen. Die Umsetzung von Vorgaben der EU oder des Bundes sollten sich strikt am Grundsatz einer 1:1-Lösung orientieren, bei der vom Land keine zusätzlichen Standards geschaffen werden müssen.
Hahn: Ich unterstütze alle Maßnahmen, die das Landesministerium anstrengt, um eine Vereinfachung sowohl beim Gemeinsamen Antrag als auch bei der Rückkontrolle zu erzielen. Die Initiativen der Landesregierung bei der EU in Brüssel sind ganz entscheidend beim Thema Bürokratieabbau.
Reusch-Frey: Wir werden prüfen, wie die vorhandene Bürokratie noch stärker digitalisiert werden kann und man könnte Nachweispflichten und Dokumentationen absenken, wenn man zugleich die Kontrolldichte erhöht. Weniger Bürokratie und zugleich weniger Kontrollen wird es in der EU absehbar nicht geben.
Bullinger: Das Land muss auf eine Vereinfachung der schwarz-roten Mindestlohn-Bürokratie drängen, weil sie vor allen die Sonderkulturbetriebe bedroht. Bei landesrechtlichen Regelungen sollten praktikable Bagatellgrenzen eingezogen werden. Das ideologische Draufsatteln auf EU- und Bundesrecht ist zu stoppen.
BWagrar: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie die Landwirtschaft stärken?
Hauk: Wir stehen für die Stärkung der regionalen Wertschöpfung in unseren bäuerlichen Familienbetrieben. Die Nachfrage nach regionalen Produkten muss unterstützt und gefördert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte zu stärken und die nötigen Freiräume für Entwicklungen zu bieten, steht im Mittelpunkt.
Hahn: Unser Vorteil ist die Nähe zum Markt. Wir verfügen in Baden-Württemberg über eine breite Käuferschicht für qualitativ hochwertige Lebensmittel. Es gilt, die Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften auf diesen Absatzmärkten politisch zu unterstützen. Die Regionalisierung der Agrarmärkte trägt entscheidend zur Preisstabilität bei.
Reusch-Frey: Wir müssen vor allem dort stärken, wo regionale Märkte vorhanden sind, und wir werden die Produkte stärken, die sich über das Land hinaus wegen ihrer Qualität und Besonderheit am Markt behaupten können. Geeignete Förderprogramme dazu sind bereits vorhanden.
Bullinger: Mit Blick auf die Übersee-Wachstumsmärkte und den nahenden europäisch-amerikanischen Freihandel brauchen wir ein deutlich stärkeres Agrarmarketing des Landes. Zudem will die FDP eine Milliarde Euro zusätzlich in die Infrastruktur investieren, damit der Ausbau des Breitband-Internets endlich vorankommt.
BWagrar: Welche Lösungsansätze sehen Sie, um die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg zu verbessern?
Hauk: Wir wollen die schlechte Einkommenssituation unserer Landwirte verbessern und ihnen eine Zukunftsperspektive bieten. Die von Grün-Rot maßgeblich verfolgten Ziele Ökologie und Klimaschutz helfen nicht weiter, wenn sie dazu führen, den ohnehin schon vorhandenen Strukturwandel in der Landwirtschaft zu beschleunigen.
Hahn: Die derzeitige Marktsituation im Bereich Milch, Fleisch und auch Marktfruchtbau kann als verheerend bezeichnet werden. Wir müssen nun eine offensive Preis- und Wertedebatte mit den Lebensmittelhändlern und Verbrauchern forcieren und deren Verantwortung bei der Preisgestaltung einfordern.
Reusch-Frey: Es werden die Betriebe erfolgreich sein, die mit hochwertigen Produkten am Markt teilnehmen sowie je nach Betrieb Energie- und Rohstoffe erzeugen, touristische Einnahmen erzielen, Landschaftspflege betreiben oder in der Direktvermarktung ak-tiv sind. Alle diese Möglichkeiten wollen wir unterstützen.
Bullinger: Wir wollen Chancen zur Weiterentwicklung der Betriebe ermöglichen. Dazu müssen wir die Regionalvermarktung stärken, Agrarinvestitionen fördern, betriebliches Risikomanagement erleichtern und Bürokratie abbauen. Zum Beispiel müssen Flurneuordnungsverfahren wieder ohne Öko-Bürokratie möglich sein.
BWagrar: Wie kann der Anteil der landwirtschaftlichen Unternehmen an der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette vergrößert werden?
Hauk: Hier sind die Betriebe und Erzeugerorganisationen in erster Linie selbst in der Verantwortung, welche sie in vielen Fällen erfreulicherweise auch immer stärker annehmen.
Hahn: Bäuerliche Organisationen benötigen klare Statements gegenüber Verarbeitung und Handel. Wir müssen dafür sorgen, dass die Erzeuger für ihre Produktion einen gesicherten Anteil am Gesamtpreis erhalten, der in die Kalkulation einbezogen wird. Wertschöpfung beginnt direkt auf dem Feld.
Reusch-Frey: Die Agrarbetriebe müssen sich, nicht nur im Bereich der Milchproduktion, stärker als Erzeuger zusammenschließen, um mit dem Handel fairere Preise aushandeln zu können. Diesen Prozess werden wir fördern und unterstützen.
Bullinger: Die Kartellamtsberichte zeigen: Von der Milch bis zum Obst ist der Wettbewerb auf der Nachfrageseite zu schwach. Das drückt die Preise. Statt Ministererlaubnissen von SPD-Chef Gabriel braucht es starke Kartellbehörden in Bund und Land, strenge Marktaufsicht sowie mehr Regional- und Direktvermarktung.
BWagrar: Wie beurteilen Sie die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe hinsichtlich Flächenkonkurrenz und Auswirkungen auf den Bodenmarkt?
Hauk: Das Förderregime im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe muss so ausgestaltet werden, dass ein fairer Wettbewerb mit den Erzeugern von Lebensmitteln um die vorhandenen Flächen gewährleistet ist. Darauf gilt es, bei der in diesem Jahr erneut anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu achten.
Hahn: Zurzeit ist nicht in Sicht, dass nachwachsende Rohstoffe in größerem Umfang die landwirtschaftliche Produktion übernehmen. Die Tank oder Teller-Debatte ist aktuell nicht von Bedeutung. Bestehende Biogasanlagen haben Bestandschutz, ein übermäßiger Aus- beziehungsweise Neubau ist nicht absehbar.
Reusch-Frey: Die zunehmende Vermaisung der Landschaft durch Biogaserzeugung und damit Flächenkonkurrenz zu Futtermitteln haben wir gestoppt. Erneuerbare Energien werden aber weiterhin ein attraktives Standbein für viele Agrarbetriebe sein, so die Vergärung von Gülle und Reststoffen, Solar- und Windenergie.
Bullinger: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat mit seinen Vergütungsregelungen für Biomasse den Bodenmarkt verzerrt. Die FDP ist aus verschiedenen Gründen der Ansicht, dass das EEG unter Wahrung des Vertrauensschutzes für Altansprüche ausgesetzt und die Erneuerbaren Energien nun in den Markt integriert werden sollten.
BWagrar: Welche steuerlichen Maßnahmen wollen Sie realisieren, wie stehen Sie zum Beispiel zur vom Berufsstand geforderten Risikoausgleichsrücklage?
Hauk: Wir setzen uns für eine steuerliche Rücklagemöglichkeit von Gewinnen in landwirtschaftlichen Betrieben ein, damit die Landwirte die stärker werdenden Markt-schwankungen in Eigenverantwortung abfedern können. Im Steuerrecht müssen darüber hinaus weitere Vereinfachungen angestrebt werden.
Hahn: Ich unterstütze die Risikoausgleichsrücklage mit voller Kraft und bin der tiefen Überzeugung, dass landwirtschaftliche Unternehmen dadurch am besten selbst Vorsorge leisten können. Daher werden wir uns auf Bundesebene weiterhin mit Nachdruck einsetzen, dass unsere Landwirte durch Neuregelung der steuerlichen Situation mehr Sicherheit erhalten.
Reusch-Frey: Die Agrarpolitiker der SPD fordern diese Ausgleichsrücklage seit Jahren. Leider lehnt CDU-Finanzminister Schäuble sie kategorisch ab.
Bullinger: Eine Bundesratsinitiative für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage ist Bestandteil des FDP-Programms zur Landtagswahl. Die Länder müssen bei diesem Thema mehr Druck aufbauen, damit die Blockadehaltung von Bundesfinanzminister Wolf-gang Schäuble und der CDU im Bund endlich gebrochen wird.
BWagrar: Wie stehen Sie zu den Direktzahlungen und zur Umverteilung von der Ersten in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU?
Hauk: In der nächsten Förderperiode darf es keine weitere Verlagerung von Mitteln aus der Ersten in die Zweite Säule zulasten der aktiven Betriebe geben. Denn in der Zweiten Säule besteht immer die Möglichkeit, dass die Mittel für Zwecke verwendet werden, die nicht unmittelbar der Landwirtschaft zugutekommen.
Hahn: Die Umverteilung von der Ersten in die Zweite Säule ist richtig und absolut gerechtfertigt. Ich bin überzeugt, dass es darüber hinaus notwendig wäre, von den jetzigen fünf auf 15 Prozent Umverteilung zu erhöhen, um agrarpolitisch die entscheidenden Grundlagen für eine bessere Zukunft in der Landwirtschaft zu legen.
Reusch-Frey: Die notwendigen gezielten Förderungen von Leistungen der Agrarbetriebe für Umwelt, Landschaft und Naturschutz können nur durch mehr Mittel aus der Zweiten Säule abgesichert werden. Die Förderung der Ersten Säule entfaltet keinerlei Lenkungswirkung; sie ist ein Paradebeispiel für überholte „Förderung mit der Gießkanne“.
Bullinger: Die landwirtschaftlichen Unternehmer brauchen Planungssicherheit. Weitere Umschichtungen zulasten der Direktzahlungen lehnen die Freien Demokraten daher ab. Die unsäglichen Pläne von Bundesumweltministerin Hendricks, SPD, die Direktzahlungen 2020 ganz abzuschaffen, müssen gestoppt werden.
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