Wichtige Änderungen 2016
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat in einer aktuellen Zusammenfassung nochmals detailliert auf wichtige durchgeführte und geplante Änderungen und Ergänzungen hingewiesen
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Es haben sich mittlerweile Änderugnen gegenüber dem in der Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland - Ausgabe 2015“ dargestellten Sachstand ergeben haben. Im Einzelnen geht es dabei um 2016 zu berücksichtigende Änderungen zu folgenden Punkten:
- Aktiver Betriebsinhaber (mit Betriebsinhaber verbundene Unternehmen und Nachweise für aktiven Betriebsinhaber).
- Beihilfefähigkeit von Flächen, die als vorübergehende Lagerstätten für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Produkte genutzt werden.
- Dauergrünland (neue Einstufung bei Reinsaaten von Futterleguminosen, Einstufung von Flächen mit Reinkulturen zur Grassamenvermehrung, begrünte Flächen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und Nutzungsänderungen von Dauergrünland in nicht landwirtschaftliche Nutzungen).
- Greening (Umstellung auf ökologischen Landbau, Ufervegetationsstreifen bei Pufferstreifen als Ökologische Vorrangflächen, Nutzung von brachliegenden Flächen und Feldrandstreifen).
- Sammelantrag (Geografisches Beihilfeantragsformular, Ökologische Vorrangflächen - Ersatz durch andere Flächen, zusätzliche Nachweispflichten für die Eigenschaft „aktiver Betriebsinhaber“).
- Höhe der Sanktionen im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS).
- Cross-Compliance-Sanktionen
Die ausführlichen Informationen des BMEL zu diesen Punkten können in der angefügten Datei nachgelesen werden.








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