Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Gemeinsame Antrag

Änderungen für den Antrag 2024

Das Ministerium Ländlicher Raum macht aktuell auf Änderungen für den Gemeinsamen Antrag 2024 aufmerksam.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Silvia Rueß
Artikel teilen:

Mit der am 16. Mai 2024 verkündeten Ersten Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung gelten für das Antragsjahr 2024 folgende Änderungen und Vereinfachungen:

  • Wie bereits angekündigt endet die Antragsfrist für die ‚Gekoppelten Stützungszahlungen Tiere‘ (Tierprämien) am 15. Mai 2024. Danach eingereichte Anträge sind verfristet und werden abgelehnt. Nach dem 15. Mai nachgemeldete Tiere sind ebenfalls verfristet und werden abgelehnt. Davon nicht betroffenen ist die Nachmeldung von Einzeltieren als Ersatz für beantragte Tiere, die aufgrund natürlicher Lebensumstände während des Haltungszeitraums ausgeschieden sind.
  • Sofern im Antragsjahr 2024 die Vorlage von Nachweisen zum ‚Aktiven Betriebsinhaber‘ erforderlich ist, können diese nun bis zum 30. September 2024 nachgereicht werden.
  • Beim Anbau von Hanf entfällt die Einreichung der Originaletiketten bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB). Es dürfen jetzt auch die amtlichen Saatgutetiketten in elektronischer Form über FIONA eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am 31. Mai, bei einer späteren Aussaat bis 30. Juni am 1. September.

Im Übrigen ist die Antragsteller-App (profil bw) ab sofort auch im Apple-Store auch für iOSGeräte kostenfrei verfügbar. Für Android-Geräte wurde ebenfalls eine aktualisierte Version 1.7.0 zum Download bereitgestellt. Die Antragsteller-App kann verwendet werden, um die Nachweise zu den Kennarten nach Öko-Regelung 5, FAKT B3.2 oder bei nicht bestätigten Antragsangaben aus dem Flächenmonitoring und für Nutzungen unter Glas zu erbringen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.