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Gemeinsamer Antrag 2024

Antrag jetzt prüfen

Das Ministerium Ländlicher Raum ruft dazu auf, die die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und bei Bedarf zu bearbeiten. Bis 30. September besteht die Möglichkeit zur Korrektur.

von Ministerium Ländlicher Raum erschienen am 15.07.2024
Die Anträge 2024 stehen zur Prüfung bereit. © Silvia Rueß
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In den kommenden Wochen werden in FIONA die aktuellen Prüfergebnisse aus dem Gemeinsamen Antrag 2024 zur Verfügung gestellt. Antragstellerinnen und Antragsteller sollten die Ergebnisse ab sofort sichten und gegebenfalls korrigieren. Die Prüfergebnisse sind in FIONA über „Prüfen & Fehlerprotokoll“ im Navigationsbaum als Fehler- oder Hinweismeldungen abrufbar. Erforderliche Änderungen der Antragsdaten einschließlich Änderungen an fristgerecht beantragten Schlägen/Teilschlägen können bis einschließlich 30. September 2024 sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2024 zurückzunehmen.

Änderungen sind mitteilungspflichtig

Unabhängig davon gilt: Soweit sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben, so dass sie nicht mehr mit den Angaben im Gemeinsamen Antrag übereinstimmen, müssen diese Änderungen unverzüglich über FIONA mitgeteilt werden. Treten solche Änderungen nach dem 30. September 2024 ein, ist die Änderung unverzüglich der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich oder per E-Mail mit eingescanntem Originalschreiben einschließlich Unterschrift mitzuteilen.

Damit die vorgenommenen Änderungen/Rücknahmen in FIONA rechtswirksam werden, muss der Antrag nach jeder Änderung erneut eingereicht werden. 

Zu beachten gilt, dass Änderungen und Rücknahmen (von Tieren oder Antragsteilen und Flächen des Gemeinsamen Antrags) jedoch nicht mehr möglich sind, wenn die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde (ULB) bereits eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt bzw. auf einen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten Verstoß hingewiesen hat. Die vom Verstoß betroffenen Teile des Antrags können dann nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Weitere Informationen

Das Ministerium Ländlicher Raum macht zudem darauf aufmerksam, dass weitere aktuelle Änderungen beachtet werden müssen.

  • GLÖZ 8 (nicht produktive Flächen): Im Infoblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September“ gibt es zu GLÖZ 8 (nicht produktive Flächen) im Zusammenspiel mit Öko-Regelungen und bestimmten FAKT II-Maßnahmen neue Erläuterungen. Diese sollten beachtet werden.
  • Gekoppelte Tierprämien: Änderungen im Haltungszeitraum (15. Mai bis 15. August 2024) müssen unverzüglich mitgeteilt werden. -> Mutterschafe und oder -ziegen: Im Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2024 sind Änderungen (natürlicher Abgang/Verenden, Standortwechsel/Pension, sonstiger Abgang) von Mutterschafen und oder -ziegen unter Angabe des Abgangsdatums unverzüglich in FIONA unter GE1 zu melden. Mutterschafe und -ziegen, die auf Grund natürlicher Lebensumstände ausscheiden und ersetzt werden sollen, sind in FIONA entsprechend „als natürlicher Abgang“ zu kennzeichnen. Die Meldung eines Ersatztieres sowie ein Standortwechsel in eine Pension/Weidegemeinschaft sind unverzüglich manuell in FIONA anzugeben. Ändert sich die Identifikationsnummer eines beantragten Muttertieres während des Haltungszeitraumes, ist die neue Identifikationsnummer (Ohrmarkenersatznummer) in FIONA einzutragen. -> Mutterkühe: Abgänge von Mutterkühen werden im Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2024 automatisch über HIT abgemeldet. Mutterkühe, die auf Grund natürlicher Lebensumstände ausscheiden und ersetzt werden sollen, sind in FIONA entsprechend „als natürlicher Abgang“ zu kennzeichnen. Die Meldung eines Ersatztieres sowie ein Standortwechsel in eine Pension/Weidegemeinschaft sind unverzüglich manuell in FIONA anzugeben.
  • Erneute Fehlerprüfungen der Ohrmarkennummern: In den Tiertabellen GE1 und GE2 wurden die Prüfungen der Ohrmarken aktualisiert. Möglicherweise werden neue Fehlermeldungen angezeigt, diese sind entsprechend zu korrigieren.
  • FAKT II – Maßnahme E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau: Ummeldung von Flächen für die Maßnahme E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau sind bis 30. September 2024 möglich. Änderungen müssen direkt in FIONA erfolgen und die Änderungen werden wirksam durch das erneute Einreichen des Antrags.
zum Thema Hilfe

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des LGL gerne weiter. Der Benutzerservice ist unter Tel. 07154/9598-350 von Montag bis Donnerstag von 7 bis 16.30 Uhr erreichbar.

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