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Gemeinsamer Antrag

Nachweis der Kennarten

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gibt zum geforderten Nachweis der Kennarten des Extensiven Grünlandes über die App „profil bw“ ergänzende Hinweise.

von MLR erschienen am 17.09.2024
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Antragsstellerinnen und Antragssteller wurden von den unteren Landwirtschaftsbehörden über die App „profil bw“ und das Antragstellerpostfach informiert, wenn weitere Nachweise zu den Kennarten zum extensiven Grünland (Ökoregelung ÖR5 und FAKT II B3.2) oder Nachweise zu „roten“ Fällen aus der Kulturartenerkennung und dem Anbau unter Glas erforderlich sind. Diese Nachweise können nur über die App bis einschließlich 22. September eingereicht werden.

Nach Mitteilung des MLR kommt es jedoch nicht automatisch zu einer pauschalen Ablehnung der betroffenen Schläge, wenn keine Nachweise eingereicht wurden.

Im Fall der Kennarten gilt: Werden keine vollständigen Nachweise über die App eingereicht, hat der Antragsteller – wie bisher – die Dokumentation für alle beantragten Teilschläge nach amtlichen Muster in Papierform vorzuhalten und in Stichprobenfällen, nach Aufforderung durch das Amt, der unteren Landwirtschaftsbehörde vorzulegen.

Im Fall der Kulturartenerkennung/Anbau unter Glas zu „roten“ Fällen gilt: Werden keine Fotonachweise über die App eingereicht, werden die Fälle von Amts wegen vor Ort plausibilisiert.

Die Ergebnisse der Satellitendatenauswertung zur Kulturartenerkennung, der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Grünland und der Einhaltung der Aussaattermine sind seit dem 3. September 2024 für die Antragstellenden in FIONA im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ in den jeweiligen Kartenebenen sichtbar. Insbesondere bei den Flächen mit Ampelergebnis „rot“ (sogenannte rote Fälle) sollte geprüft werden, ob Antragsgeometrien oder Angaben zur Fläche korrigiert werden müssen. Änderungen sind bis einschließlich 30. September 2024 über FIONA möglich. Damit die Änderungen gültig werden, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag nach einer Änderung erneut über FIONA eingereicht wird.

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