Gemeinsamer Antrag 2025 Jetzt die App-Aufträge prüfen
In der App App profil (bw) sind neue Aufträge für Foto-Nachweise von beantragten Kulturarten im Gemeinsamen Antrag 2025 eingestellt. Der Auftrag der Fotonachweise ersetzt die Vor-Ort-Kontrollen.
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In der App App profil (bw) sind neue Aufträge für Foto-Nachweise von beantragten Kulturarten im Gemeinsamen Antrag 2025 eingestellt. Der Auftrag der Fotonachweise ersetzt die Vor-Ort-Kontrollen.
In der App profil (bw) sind ab sofort Aufträge für Foto-Nachweise für die Öko-Regelung (ÖR) 5 und FAKT II B3.2 sowie für den Anbau unter Glas abrufbar.
Am 15. Mai endet die Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2025. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erinnert alle Antragsstellenden, die ihren Gemeinsamen Antrag 2025 noch nicht eingereicht haben, dies bis spätestens zum 15. Mai 2025 über FIONA zu...
Für weniger papierhaften Schriftverkehr und einen schnellen Datentransfer hat das Land Baden-Württemberg die App „profil (bw)“ entwickelt. In einer mehrteiligen Serie erklären wir die grundlegenden Funktionen. Der dritte Teil rückt die Auftragsbearbeitung in den Mittelpunkt.
Für weniger papierhaften Schriftverkehr und einen schnellen Datentransfer hat das Land Baden-Württemberg die App „profil (bw)“ entwickelt. In einer mehrteiligen Serie erklären wir die grundlegenden Funktionen.
Für weniger papierhaften Schriftverkehr und einen schnellen Datentransfer hat das Land Baden-Württemberg die App „profil (bw)“ entwickelt. In einer mehrteiligen Serie erklären wir die grundlegenden Funktionen.
Das Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau ist zum aktuellen Antragsjahr in das Antragsverfahren FIONA und den Gemeinsamen Antrag eingebunden worden.
Einen wichtigen Termin für den Kalender im Agrarbüro hat diese Woche das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg bekannt gegeben: Das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) startet am 10. März 2025 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2025.
Mit der Verkündung der zweiten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung am 19. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt können alle Änderungen zu den GLÖZ-Standards sowie die Anforderungen der sozialen Konditionalität zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat Ende November der Vierten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung zugestimmt. Damit ergeben sich auch in Baden-Württemberg Änderungen bei Öko-Regelungen und Gekoppelten Tierprämien für das Antragsjahr 2025.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gibt zum geforderten Nachweis der Kennarten des Extensiven Grünlandes über die App „profil bw“ ergänzende Hinweise.
Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.
Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.
Ab dieser Woche sind in der kostenlosen App „profil bw“ der Landwirtschaftsverwaltung die Aufträge zum Nachweis der Kennarten in den Öko-Regelungen 5 und FAKT II B3.2 verfügbar. Zur Nutzung der App gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.
Das Ministerium Ländlicher Raum ruft dazu auf, die die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und bei Bedarf zu bearbeiten. Bis 30. September besteht die Möglichkeit zur Korrektur.
Das Ministerium Ländlicher Raum macht aktuell auf Änderungen für den Gemeinsamen Antrag 2024 aufmerksam.
Mit Blick auf das Ende der Antragsfrist weist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) alle Antragstellenden, die ihren Gemeinsamen Antrag 2024 noch nicht eingereicht haben, darauf hin, dies in den nächsten Tagen und spätestens bis zum 15. Mai 2024 über FIONA zu...
Das Ministerium Ländlicher Raum informiert über die Durchführung des Flächenmonitorings für die Kleinerzeugerregelung (KLE) und der Ausgleichzulage Landwirtschaft (AZL)
Die jüngst veröffentlichte 3. Verordnung zur Änderung der Direktzahlungsdurchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) regelt, dass Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Jahr 2022 als Weide oder zur Schnittnutzung genutzt werden kann. Hier lesen Sie, was Sie bei der Antragstellung dazu beachten müssen....
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