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Gemeinsamer Antrag

Änderungen nach Flächenkontrollen jetzt melden

Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.

von MLR Quelle MLR erschienen am 04.09.2024
Die Kartenebenen sind automatisch eingeblendet. Eine grüne Schraffierung bedeutet, dass die Antragsangaben bestätigt werden konnten. Bei rot schraffierten Flächen konnten die Antragsangaben nicht bestätigt werden. © MLR
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Die Flächenkontrollen der Antragsgeometrien für alle Flächenmaßnahmen des Gemeinsamen Antrags mit Beteiligung von EU-Finanzmitteln (Direktzahlungen einschließlich Öko-Regelungen, AZL, FAKT II, LPR-A, UZW) sowie für die Steillagenförderung Grünland (SLG) erfolgen auf Grundlage einer automatisierten Analyse von Sentinel-Satellitendatenbildreihen. Dies wird als „Flächenüberwachungssystem AMS“ bezeichnet. Die Ergebnisse aus dem AMS werden den Antragstellenden in FIONA zur Verfügung gestellt, damit aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls noch Antragsgeometrien oder Angaben zur Fläche korrigiert werden können. Änderungen sind bis einschließlich 30. September 2024 über FIONA möglich. Damit die Änderungen gültig werden, muss der Antrag nach einer Änderung erneut eingereicht werden.

Die Hinweise aus der Satellitendatenauswertung für die beantragten Kulturarten sind für die antragstellenden Betriebe in FIONA verfügbar und können im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ in der Kartenebene „Kulturartenerkennung“ ab sofort eingesehen werden. Die Kartenebenen „Kulturartenerkennung“ und „Mindesttätigkeit/landw. Tätigkeit“ sind standardmäßig eingeblendet und das Ergebnis wird für den einzelnen Teilschlag in Ampelfarben angezeigt. Eine grüne Schraffierung bedeutet, dass die Antragsangaben bestätigt werden konnten. Eine gelbe Schraffierung bedeutet, dass das AMS kein eindeutiges Ergebnis für die Antragsgeometrie geliefert hat. Bei rot schraffierten Flächen konnten die Antragsangaben nicht bestätigt werden.

Merkblatt

Weitere Informationen zur Bedeutung der Ampelfarben und den Möglichkeiten, darauf zu reagieren, können dem Merkblatt „Hinweise zum Flächenüberwachungssystem AMS“ entnommen werden.

Zu beachten ist, dass das angezeigte Ergebnis auf Grundlage der ersten Auswertung auf Basis der Antragsgeometrien zum Stand 15. Mai 2024 erfolgt. Die Ampelfarben der Ergebnisse werden bei neuen Nachweisen oder Antragsänderungen nicht aktualisiert. In einer späteren Satellitendatenauswertung werden alle nach dem 15. Mai geänderten Antragsgeometrien erneut ausgewertet und das Ergebnis wiederum in FIONA zur Verfügung gestellt.

Für den Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis ist zu beachten:

Das Flächenmonitoringsystem überprüft für jeden Teilschlag anhand der Satellitendatenauswertung, ob der in FIONA angegebene Nutzcode mit der tatsächlichen Bewirtschaftung des Teilschlages übereinstimmt und ob die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen auf dem Teilschlag eingehalten wurden. Bei Teilschlägen, die rot markiert sind, konnte das System die Antragsangaben nicht bestätigen. Sollte die tatsächliche Nutzung und Bewirtschaftung des Teilschlags von den Angaben in FIONA abweichen, so sind die Antragsdaten in FIONA zu ändern und der Gemeinsame Antrag in FIONA erneut bis zum 30. September einzureichen, damit die Änderungen der Verwaltung bekannt werden.

Sind die bisherigen Antragsangaben tatsächlich doch korrekt, ist es möglich, dies durch ein Foto (Nachweis) von dem jeweiligen Teilschlag in der App „profil bw“ aufzunehmen und hochzuladen (siehe BWagrar 35/2024, Seite 13). Ab Ende August werden zu Flächen mit roten Ergebnissen die entsprechenden Aufträge zum Einreichen der Nachweise in der App bereitgestellt. Das Foto wird als Reaktion auf den entsprechenden Auftrag über die App an die Verwaltung gesendet.

Die neuste Version der App „profil bw“ wird beim Öffnen automatisch aktualisiert. Mit dem Button rechts oben auf der Startseite wird die Auftragsliste aktualisiert. Danach sind die Aufträge sichtbar.

In diesem Jahr hat Baden-Württemberg die App „profil Baden-Württemberg“ für die Antragstellenden eingeführt, mit der im Rahmen des Flächenüberwachungssystems georeferenzierte Fotos als Nachweise erstellt und eingereicht werden können. Die App steht seit Mai 2024 im Play Store oder App Store zur Verfügung.

Bei Teilschlägen mit gelbem Ergebnis ist zu beachten:

Dies ist ein Hinweis, dass das AMS für die Fläche noch keine abschließende Aussage treffen konnte, ob die tatsächliche Nutzung der Fläche dem in FIONA angegebenen Nutzcode entspricht und ob die Bewirtschaftungsauflagen eingehalten sind oder nicht. Auch bei diesen Flächen besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 30. September zu prüfen, ob die Antragsangaben tatsächlich den Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Ist das nicht der Fall, sind die Antragsgeometrien oder die Nutzungscodes der Fläche in FIONA entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen oder die beantragte Maßnahme für diese Fläche wieder zurückzuziehen. Ein erneutes Einreichen des Antrags über FIONA bis spätestens am 30. September ist auch in diesen Fällen erforderlich.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, ob weitere Fehler und Hinweise für den Antrag in FIONA vorhanden sind. Auch diese können weiter bis zum 30. September korrigiert werden (siehe Infoblatt auf der Homepage zu FIONA: „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2024“). Damit durchgeführte Änderungen rechtswirksam werden, muss der Antrag erneut elektronisch eingereicht werden. Sanktionsfreie Anpassungen der Antragsangaben sind nach dem 30. September 2024 nicht mehr möglich.

Im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ sind mit der Kartenebene „landw. Tätigkeit“ zusätzlich die ersten Hinweise zur Einhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Bewirtschaftung) auf Grünland einsehbar. Sofern Ergebnisse mit der Farbe gelb oder rot angezeigt werden und die Flächen noch nicht bewirtschaftet sind, ist dies ein Warnhinweis, dass eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf einer Fläche noch nicht ermittelt werden konnte und die Möglichkeit besteht, dies noch zu tun und die Antragsangaben entsprechend zu ändern. Das Ergebnis der endgültigen Auswertung wird Mitte November in FIONA zur Verfügung gestellt.

Im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ werden ab diesem Jahr zwei zusätzliche Kartenebenen angezeigt: „Einhaltung Aussaattermin“ und „Einhaltung Schutzzeitraum“. In der Kartenebene „Einhaltung Aussaattermin“ werden die Prüfungsergebnisse zur Aussaat bei der Maßnahme Öko-Regelung ÖR1b dargestellt.

In der Kartenebene „Einhaltung Schutzzeitraum“ werden die Prüfungsergebnisse zur Einhaltung des Umbruchs/der Bodenbearbeitung bei den Maßnahmen Öko-Regelung ÖR1a und ÖR1b und FAKT II E13.2 angezeigt. Es sind beide Kartenebenen auszuwählen, da diese im Inhaltsverzeichnis nicht standardmäßig ausgewählt sind. Die Prüfungsergebnisse zur Kartenebene „Einhaltung Aussaattermin“ werden Ende August bereitgestellt. Die Prüfungsergebnisse zur Kartenebene „Einhaltung Schutzzeitraum“ werden Mitte September eingestellt.

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