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Tiergesundheit

Neue EU-Vorschriften treten in Kraft

EU-weit treten neue Tiergesundheitsvorschriften in Kraft. Die im März von den EU-Gesetzgebern angenommene Verordnung für die Tiergesundheit sei eine weitere Waffe im Kampf gegen Tierkrankheiten, betonte der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis am anlässlich der Veröffentlichung der Neuregelung im EU-Amtsblatt.
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Danach gilt das neue Gesetz seit 20. April 2016. Die EU-Kommission verspricht sich davon eine wirkungsvollere Vorgehensweise gegen Krankheiten wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder der Geflügelpest.

Übertragbare Krankheiten effizienter eindämmen

Die Verordnung soll den Weg bereiten für ein effizienteres System zur Vermeidung Eindämmung übertragbarer Krankheiten bei Tieren. Verglichen mit den gegenwärtig bestehenden Verfahren würden zum Beispiel den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten einfachere und klarere Wege zur Gesundheitskontrolle aufgezeigt, damit diese sich auf die vorrangigen Aktionen zum Wohl der Tiere konzentrieren könnten, erläuterte Andriukaitis. Das Europaparlament gab am 8. März sein Plazet für die neuen Maßnahmen. Die politische Einigung mit Rat und Europäischer Kommission war bereits im Juni 2015 erzielt worden.



Alle drei beteiligten EU-Institutionen legten besonderes Gewicht auf die Vorbeugung ansteckender Tierkrankheiten, die teilweise auch auf den Menschen übertragbar sind. So sollen zum Beispiel Fachleute dabei unterstützt werden, mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten. Rund 40 Rechtsakte sind in der neuen Grundverordnung vereint. Einige Regelungen der neuen Verordnung müssen sofort in die Praxis umgesetzt werden; für andere ist dagegen eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen.

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