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Waldbau

Förderung teilweise befristet

Aufgrund von Bundesvorgaben sind die waldbaulichen Fördermaßnahmen "Jungbestandspflege" und "Erstaufforstung" zunächst bis zum 31. Dezember 2016 für die Förderung befristet.
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Laut Regierungspräsidium Tübingen ist derzeit nicht abzusehen, ob diese Befristung verlängert, aufgehoben oder die Maßnahmen künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert werden. Daher sollten Waldbesitzer, die im nächsten Jahr eine Bestandespflege- oder Erstaufforstungsmaßnahme zur Förderung planen, möglichst frühzeitig entsprechende Anträge bei ihrer zuständigen unteren Forstbehörde einreichen. So können diese - ausreichend Haushaltsmittel vorausgesetzt - noch in 2016 bewilligt werden. Die Unteren Forstbehörden steht gerne beratend zur Seite.
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