Waldbau
Förderung teilweise befristet
Aufgrund von Bundesvorgaben sind die waldbaulichen Fördermaßnahmen
"Jungbestandspflege" und "Erstaufforstung" zunächst bis zum 31. Dezember 2016
für die Förderung befristet.
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Laut Regierungspräsidium Tübingen ist derzeit nicht abzusehen, ob diese
Befristung verlängert, aufgehoben oder die Maßnahmen künftig nicht mehr mit
Bundesmitteln finanziert werden. Daher sollten Waldbesitzer, die im nächsten Jahr eine
Bestandespflege- oder Erstaufforstungsmaßnahme zur Förderung planen, möglichst
frühzeitig entsprechende Anträge bei ihrer zuständigen unteren Forstbehörde
einreichen. So können diese - ausreichend Haushaltsmittel vorausgesetzt - noch in 2016
bewilligt werden. Die Unteren Forstbehörden steht gerne beratend zur Seite.
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