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Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg

Oberlandesgericht auf Linie mit dem Kartellamt

Am 4. Mai fand vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf der erste Verhandlungstag in Sachen Kartellverfahren statt. Prozessbeobachtern zufolge deutet vieles darauf hin, dass auch das OLG derzeit von einem rechtswidrigen Zustand bei der Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg ausgeht und damit auf Linie des Bundeskartellamtes liegt.
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Im Kartellverfahren deutet vieles darauf hin, dass auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die Einschätzung des Kartellamtes teilt und damit die in Baden-Württemberg bislang praktizierte Sammelvermarktung von Rundholz rechtswidrig war.
Im Kartellverfahren deutet vieles darauf hin, dass auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die Einschätzung des Kartellamtes teilt und damit die in Baden-Württemberg bislang praktizierte Sammelvermarktung von Rundholz rechtswidrig war.Neub
So sei laut erster Einschätzung der Rechtslage durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kühnen die Wiederaufnahme des Verfahrens nach der Verpflichtungszusage des Landes aus dem Jahr 2008 rechtens und auch die Einschätzung der sachlichen und räumlichen Marktabgrenzung seien korrekt erfolgt. Den Holzverkauf stuft Dr. Kühnen wie die Kartellbehörde zuvor als unternehmerische Tätigkeit ein – ebenso die hierfür erforderlichen, vorbereitenden Tätigkeiten. Wald sei als ein Wirtschaftsgut zu sehen und alle Tätigkeiten im Wald haben eine wirtschaftliche Komponente. Die im Landeswaldgesetz definierte Schutz- und Erholungsfunktion seien lediglich als eine Einschränkung dieser wirtschaftlichen Tätigkeit zu sehen. Eine „Umetikettierung“ in eine...
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