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Änderung der „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung

Die Bundesregierung hat unmittelbar vor der heutigen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die bestehenden Regelungen im Hinblick auf die „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln verwässert werden sollen. Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, befürchtet Desinformation der Verbraucher.
Veröffentlicht am
Zukünftig sollen Milch, Fleisch und Eier das Etikett „ohne Gentechnik“ tragen dürfen, auch wenn der Einsatz kennzeichnungspflichtiger Futtermittel im Produktionsprozess des Lebensmittels nur zeitweise ausgeschlossen werden kann. Gentechnisch hergestellte Fermentationsprodukte in Futtermitteln dürfen bedenkenlos eingesetzt werden. Nur wenn ein tierisches Lebensmittel im weiteren Verarbeitungsprozess mit gentechnisch hergestellten Fermentationsprodukten in Kontakt gelangt, obwohl konve Markt verfügbar sind, darf die Bezeichnung „ohne Gentechnik“ nicht geführt werden. „Eine derart abstruse Regelung, die eine vollständige Abwesenheit von Gentechnik in den Produktionsprozessen durch die Werbeaussage „ohne Gentechnik“ vortäuscht, werte ich als...
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