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Gentechnik

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zu GVO-Anbauverboten

Mit dem GVO-Anbauverbot werden komplizierte Regelungen geschaffen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht von einem „GVO-Flickenteppich“.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht bei der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Änderung des Gentechnikgesetzes die Gefahr, dass mit der sogenannten „Opt-out-Regelung“ in Deutschland ein Flickenteppich beim Anbau von GVO-Pflanzen entsteht. Das überaus komplizierte Verfahren gibt einzelnen Bundesländern die Möglichkeit zum Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen. Dieses Szenario ist nach Einschätzung des DBV weder für die „ohne Gentechnik“-Produktionskette noch für diejenigen sinnvoll und praktikabel, die „mit Gentechnik“ arbeiten. Abgesehen davon wird eines der Grundprinzipien des gemeinsamen EU-Binnenmarktes in Frage gestellt. Im EU-Binnenmarkt müssten alle Marktteilnehmer unter den gleichen Voraussetzungen wirtschaften können, bekräftigt der DBV.

Der Bauernverband ist davon überzeugt, dass nur eine einheitliche bundesweite Regelung die nötige Rechtssicherheit gewährleisten kann. Gleichzeitig sollte die gesellschaftliche Debatte rund um gentechnisch veränderte Organismen nicht ignoriert werden. So bestehe durch unterschiedliche Anwendung der „Opt-out-Regelung“ die Gefahr, dass der gesellschaftliche Diskurs um die Technologie unnötig stark polarisiert wird, betont der DBV.

Der DBV begrüßt hingegen, dass nach dem Gesetzentwurf mit gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich auch in Deutschland geforscht werden könne. Doch aufgrund der politisch und gesellschaftlich geführten Debatte sei unverkennbar, dass Freisetzungsforschung in Deutschland nicht stattfindet.

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