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LBV-Service

Antragsberatung: Frühzeitig an Gemeinsamen Antrag denken

Seit nunmehr zwölf Jahren bietet der Landesbauernverband (LBV) seinen Mitgliedern Unterstützung beim Erstellen des Gemeinsamen Antrages an. Diese profitieren dabei vom hohen Fachwissen und der Erfahrung der Berater in den Kreisgeschäftsstellen. Durch den engen Kontakt zu Behörden und anderen Fachberatern können Informationen schnell eingeholt und Fragestellungen kompetent beantwortet werden.

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Rechtzeitig an einen Termin zur Antragsberatung für den Gemeinsamen Antrag 2017 denken!
Rechtzeitig an einen Termin zur Antragsberatung für den Gemeinsamen Antrag 2017 denken! LBV
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Die Anforderungen, die an die Antragsteller gestellt werden, sind sehr umfangreich und komplex. Die Bearbeitung des Gemeinsamen Antrages benötigt zudem oftmals viel Zeit, wie auch die diesjährige Umstellung auf das grafische Antragsverfahren gezeigt hat. Die hohe Nachfrage nach einem Beratungstermin auf den Kreisgeschäftsstellen während des diesjährigen Bearbeitungszeitraumes spiegelt dies ebenfalls wider.

Die LBV-Antragsberatung hilft, die aufwendige Antrags- und Dokumentationsbürokratie sicher und vor allen Dingen frist- und sachgerecht zu bewältigen. Sie nimmt den Landwirten somit einen großen Teil dieser Arbeit ab und ermöglicht es, potenzielle Problemstellungen und Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen, zu lösen und somit Sanktionen zu vermeiden. Ebenso werden aktuelle Veränderungen bei der Betriebsprämie, den Landesprogrammen und bewirtschafteten Flächen berücksichtigt und so zur Sicherung der Direkt- und Ausgleichszahlungen beigetragen.

Neben der Beratung zum Gemeinsamen Antrag bietet der LBV unter anderem Unterstützung bei der Überprüfung der Prämienzahlungen und dem Erstellen von Agrardieselanträgen sowie Düngebilanzen an. Eine Übersicht mit zusätzlichen Informationen zu den angebotenen LBV-Beratungsleistungen und den geltenden Gebühren finden sich HIER.

Da der Beratungsbedarf erfahrungsgemäß insgesamt hoch ist, werden Interessenten gebeten, sich möglichst frühzeitig bei ihrer Kreisgeschäftsstelle zu melden, damit eine Beratung für 2017 noch zugesichert werden kann. Weitere Auskünfte zu Art und Umfang der Beratungsleistungen erteilt ebenfalls Ihr Kreisbauernverband vor Ort.

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