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Milchviehhaltung

Tierschutzbund legt Kritierien für neue "Tierschutz-Milch" fest

Der Deutsche Tierschutzbund weitet sein Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ auf Milchkühe aus und hat jetzt eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Mit der Aufnahme der Milchkühe ins Programm des Tierschutzlabels geht der Deutsche Tierschutzbund eigenen Angaben zufolge den Weg, mit einem Label jetzt und sofort Tieren Verbesserungen zukommen zu lassen, weiter. Die Milchkühe würden, so kann man es heute in einer Pressemitteilung nachlesen, auf Basis der Richtlinie von den verbesserten Haltungsbedingungen profitieren.
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Während konkrete gesetzliche Anforderungen an die Haltung von Rindern fehlten, stelle das Tierschutzlabel verbindliche Forderungen hinsichtlich des Platzangebots, das den Tieren zur Verfügung stehen müsse. Die Anbindehaltung ist verboten. In der Premiumstufe müssen die Kühe zusätzlich Zugang zu einem Laufhof und einer Weide haben.

In beiden Stufen, Einstiegs- und Premiumstufe, müssen pro Kuh je eine komfortable Liegebox und ein Fressplatz vorhanden sein, damit alle Tiere ungestört ruhen und fressen können. Auch separate Kranken- und Abkalbebuchten sollen Platz und Ruhe bieten. Das betäubungslose Veröden der Hornanlage der Kälber ist verboten. Der Eingriff darf wenn dann nur unter Sedation, Lokalanästhesie und Schmerzmittelgabe durchgeführt werden.

Indem tierbezogene Indikatoren, zum Beispiel das Vorkommen von Euterentzündungen oder Verhaltensparameter, erfasst würden, könne der Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand der Herde bewertet und Rückschlüsse auf das Wohlbefinden der Tiere getroffen werden. Vor einem geplanten Transport zur Schlachtung müsse, so der Deutsche Tierschutzbund in seinem Forderungskatalog, der Landwirt sicherstellen und dokumentieren, dass die Kuh nicht trächtig ist. Die Schlachtung von trächtigen Kühen– egal in welchem Stadium – ist verboten.

 

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