Verbesserungen beschlossen
Die Investitionsförderung ist ein wesentliches Instrument, um die heimischen Betriebe in ihrer Anpassung an die Erfordernisse des Wettbewerbs und der Zukunft zu unterstützen.
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Der Landesbauernverband (LBV) hat daher in den letzten Jahren immer wieder eine Weiterentwicklung des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) im Sinne einer unternehmerfreundlichen und praxisgerechteren Ausgestaltung gefordert (siehe dazu auch BWagrar 38/2016, S. 10). Dieser Forderung ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) nun in mehreren Punkten nachgekommen. In einer Anpassung der bisherigen Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung, die ab 24.02.2017 in Kraft getreten ist, wurden folgende wesentlichen Neuerungen beschlossen:
- Bestandsobergrenzen: Die im AFP für eine Förderung geltenden Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung wurden zwar nicht - wie vom LBV - gefordert generell gestrichen, sie können jedoch ab sofort für jede einzelne Tierart voll ausgeschöpft werden. Bislang wurden verschiedene Tierarten in einem Unternehmen anteilig, gemessen an der jeweiligen Obergrenze, berücksichtigt. Völlig weggefallen sind diese Bestandsobergrenzen jedoch für Betriebe, welche mit ihren Investitionen die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (Premiumanforderung nach Anlage 1 B der o. g. Verwaltungsvorschrift) erfüllen.
- Förderobergrenze: Dies Förderobergrenze (zuwendungsfähiges Investitionsvolumen) wird von 750.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro verdoppelt. Für Betriebszusammen- schlüsse (Kooperationen) und für Investitionen in Gewächshäuser wurde die Förderobergrenze auf 2 Millionen Euro angehoben.
- Junglandwirte: Die Förderung für Junglandwirte wird wieder eingeführt. Danach können Junglandwirte einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme, maximal jedoch 20.000 Euro, erhalten.
- Prosperitätsregelung: Die Summe der zulässigen positiven Einkünfte wurde von 100.000/120.000 Euro (Unverheiratete/Ehe- bzw. Lebenspartner) auf 140.000/170.000 Euro angehoben.
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