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Baden-Württemberg

Reform der Forstverwaltung angeschoben

Baden-Württemberg will bis zum Sommer die Eckpunkte zur Neuausrichtung der Forstverwaltungsstrukturen vorstellen und parallel dazu Rechtsbeschwerde gegen den Kartell-Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf einlegen.
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Dahingehend hat sich die Landesregierung am 4. April im Ministerrat verständigt. „Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung fällt der Startschuss für die Neuausrichtung der Forstverwaltungsstrukturen, und gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir nun rasch in die Umsetzung einsteigen. Unser Ziel ist es, bis zum Sommer dieses Jahres die Eckpunkte zu präsentieren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, in Stuttgart. Laut dem Beschluss des Ministerrats sei die Errichtung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Teil der notwendigen Anpassungen. Darüber hinaus bestehe unverändert grundsätzlicher Klärungsbedarf in der Frage, inwieweit das Land auch weiterhin forstliche Betreuungsangebote aufrechterhalten dürfe. Daher habe der Ministerrat gleichzeitig der Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen den Kartell-Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugestimmt.

Bereits Ende März hätten sich die Präsidenten des Landkreis-, Städte-, und Gemeindetags gemeinsam mit Hauk für eine ‚tragfähige Lösung aus einem Guss für alle Waldbesitzarten‘ ausgesprochen. „Das ist unsere Richtschnur, und daran werden wir in enger Absprache mit den Kommunalen Landesverbänden unser weiteres Handeln ausrichten“, betonte der Minister. Die Waldbesitzer in Baden-Württemberg sowie die forstlich Beschäftigten des Landes und der Landkreise seien auf verlässliche Zukunftsperspektiven angewiesen. Dem werde man Rechnung tragen.

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