Hilfen auf allen Ebenen erforderlich
Angesichts der enormen Frostschäden kommt aktuell verstärkt die Frage auf, was die vom Frost betroffenen Landwirte tun können beziehungsweise unternehmen müssen, um alle Möglichkeiten im Falle einer Schadensregulierung zu wahren.
- Veröffentlicht am
Nach Auskunft des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums (MLR) werden die Landwirtschaftsämter vor Ort in Kürze angewiesen, in den nächsten Wochen die Schäden zu dokumentieren bzw. zu plausibilisieren. Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat den Auftrag erteilt, ein praxisnahes Verwaltungsverfahren zu erarbeiten, das mit einem Mindestmaß an Bürokratie auskommt.
Letztendlich entscheidend ist der Schaden, der zum Zeitpunkt der Ernte festgestellt wird. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn die betroffenen Landwirte die Schäden bereits jetzt fotografisch unter Angabe der jeweiligen Flurstücksnummern dokumentieren.
Lösungen für die Zukunft gesucht
Derzeit werden Steuerstundungen vom Finanzministerium geprüft. Ebenso können frostgeschädigte Betriebe Liquiditätsicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Anspruch nehmen. Im Zusammenhang mit den jetzigen Schäden wird auch eine Versicherungslösung für die Zukunft und deren Ausgestaltung verstärkt diskutiert. Dies hilft jedoch den Betrieben, die bislang nicht versichert sind oder Betrieben mit Kulturen, die bislang nicht versicherbar waren, aktuell nicht weiter. Der Landesbauernverband (LBV) erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung, wonach landwirtschaftliche Betriebe eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage bilden können müssen.
Schäden im dreistelligen Millionenbereich
Im Hinblick auf die bereits jetzt feststellbaren Frostschäden, die das MLR nach einer ersten Einschätzung im dreistelligen Millionenbereich veranschlagt hat, helfen den allermeisten Betrieben jedoch nur direkte Liquiditätshilfen. Das MLR hat solche finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt. Durch die Einstufung des Frostereignisses als vergleichbar einer Naturkatastrophe greife eine nationale Rahmenrichtlinie des Bundes, die die Voraussetzungen für finanzielle Hilfen schaffe. Bei Anwendung dieser Richtlinie und der Umsetzung im Land wäre das Procedere wie folgt: Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass der Schaden bei mehr als 30 Prozent der normalen Naturalerzeugung des landwirtschaftlichen Betriebs liegt. Das Erreichen dieser Mindestschadensschwelle wird auf Basis der jeweils betroffenen Produktionsverfahren festgestellt. Die Einkommensminderung wird dann für alle vom Frostereignis betroffenen Produktionsverfahren berechnet. Wieviel von den Schäden, der über dieser Schwelle liegenden Betriebe tatsächlich ausgeglichen wird, hängt davon ab, welche Schadenssummen ermittelt und in welcher Höhe Finanzmittel bereitgestellt werden. Der LBV hat sich für Hilfen auf allen Ebenen, das heißt für Hilfen der EU, des Bundes und des Landes eingesetzt.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat beim Besuch auf dem Betrieb von Thomas Heilig in Bavendorf Hilfen zugesichert. Mehr dazu hier.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.