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Der Landesbauernverband informiert

Neues bei JGS-Anlagen

Die ab August geltende erneuerte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bringt erhöhten Beratungsbedarf vor allem für Neuanlagen. Der Landesbauernverband bietet dazu im Februar 2018 zwei Fachveranstaltungen an.

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Im August 2017 tritt die novellierte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) endgültig in Kraft. Sie löst die 16 Anlagenverordnungen der Bundesländer ab. Erreicht wurde ein Kompromiss, der einen weitgehenden Bestandsschutz für Altanlagen vorsieht. Vor allem bei Neuanlagen gibt es zukünftig einen höheren Beratungsbedarf. Bis zum Jahresbeginn 2018 soll zudem eine sogenannte „Technische Regel wassergefährdende Stoffe JGS-Anlagen“ von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) erarbeitet werden. Sie soll im kommenden Jahr erscheinen.

Der Landesbauernverband (LBV) bietet hierzu ab Mitte Februar 2018 zwei Veranstaltungen an. Der Referent Andreas Hackeschmidt vom KTBL arbeitet in der DWA-Arbeitsgruppe für die Landwirtschaft mit. Zum Zeitpunkt der Veranstaltungen sind dann auch der Stand und die Inhalte des neuen Regelwerks für JGS- (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft) Anlagen, welche die konkrete Umsetzung für die Betriebe regelt, rechtlich abgesichert darstellbar.

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