Landesregierung beschließt Eckpunkte
Die Landesregierung hat am Dienstag, 18. Juli 2017 gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden die Eckpunkten der Reform der baden-württembergischen Forstverwaltung beschlossen.
- Veröffentlicht am
Wir werden damit unserer Verantwortung für den gesamten Wald im Land gerecht. Alle Waldbesitzer werden auch zukünftig Angebote der Beratung und Betreuung auf hohem Niveau erhalten. Gleichzeitig organisieren wir unsere Strukturen effizient, modern und zukunftsfähig“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Eine Änderung der Forstorganisation sei aufgrund des laufenden Kartellverfahrens, Änderungen im Bundeswaldgesetz und des Koalitionsvertrages der Landesregierung notwendig. Die Vorlage der abgestimmten Eckpunkte sei ein wichtiger Meilenstein bei der Erarbeitung der neuen Forstverwaltungsstrukturen im Land.
Umsetzungsprojekt folgt
Dem Beschluss der Eckpunkte, bei dem auch die Forstkammer als Verband der kommunalen und privaten Waldbesitzer eingebunden war, folge nun ein Umsetzungsprojekt, das konkrete Änderungen angehe. Zum 1. Juli 2019 soll die zukünftige Forstorganisation ihre Arbeit aufnehmen. Dazu gehört auch, dass der Staatswald dann durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts bewirtschaftet wird. „Die Veränderung der bisher sehr erfolgreichen und vorbildhaften Arbeit der öffentlichen Forstverwaltung wird für die Bürger kaum spürbar sein. Auch künftig werden Förster flächendeckend im Land als kompetente Ansprechpartner vor Ort vertreten sein. An den hohen fachlichen Standards unserer Waldbewirtschaftung wird die Reform nichts ändern. Baden-Württemberg ist und bleibt auch mit Blick auf einen guten Umgang mit den Wäldern ein Vorzeigeland“, sagte der Minister.
Statements der Kommunalen Landesverbände
Für den Landkreistag ist ein zentrales Ergebnis der Eckpunkte der grundsätzliche Bestand forstlicher Betreuungsangebote für die Kommunal- und Privatwälder auf Ebene der Landratsämter. So können man über die unteren Forstbehörden sowie bis auf weiteres über die kommunalen Holzverkaufsstellen den Waldbesitzern auch künftig qualitativ hochwertige Beratungs- und Betreuungsleistungen aus einem Guss anbieten“, betonte der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter.
Für den Städtetag ist entscheidend, „dass wir mit dieser Lösung die vielfältigen Funktionen unseres Waldes weiter garantieren können“, erklärte der Präsident des Städtetages, der Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon und betont: „Unsere Wälder sind nicht nur Holzanbauflächen, sondern Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und Naherholungsraum für die Menschen im Lande.“
Der Gemeindetag bezeichnete die Neuordnung der Forstverwaltungsstrukturen in Baden-Württemberg als unumgänglich. Mit ihr werde deutlich mehr Verantwortung auf die kommunalen Waldbesitzer übertragen. Mit den Eckpunkten habe man nun eine gute Grundlage ausgearbeitet, um in den kommenden Monaten die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Bei der Umsetzung sei für die Städte und Gemeinden besonders wichtig, gezielt kommunale und interkommunale Lösungen zu ermöglichen und zu unterstützen. Ein weiteres zentrales Ziel sei es, die Gemeinwohlfunktion der Wälder, die im Besitz von Städten und Gemeinden sind, auch künftig durch eine angemessene Förderung sicherzustellen, sagte Gemeindetagspräsident Roger Kehle.
Der Hintergrund der Forstreform
Das Land Baden-Württemberg führt vor dem Bundesgerichtshof einen Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt. Gegenstand ist der gemeinsame Nadelstammholzverkauf aus verschiedenen Waldbesitzarten durch das Land und seine Forstverwaltung.
Darüber hinaus untersagt das Bundeskartellamt dem Land, Betreuungsangebote für nichtstaatliche Waldbesitzer zu eröffnen. Der Bundesgesetzgeber eröffnet aber genau diese Option im geänderten Bundeswaldgesetz. Gerichtlich soll nun geklärt werden, was Landesforstverwaltungen in Deutschland grundsätzlich noch dürfen.
Unabhängig vom Verfahren reformiert das Land seine Verwaltungsstruktur im Forst derart, dass kartellrechtliche Prozess- und damit Schadensersatzrisiken für das Land weitestgehend vermieden werden. Dies äußert sich insbesondere durch eine funktionale Herauslösung der Staatswaldbewirtschaftung in Form einer eigenständigen Anstalt des öffentlichen Rechts und ein Angebot von forstlicher Betreuung im Nicht-Staatswald durch die öffentliche Hand. Hierbei soll sichergestellt werden, dass auch zukünftig flächendeckend Angebote der Beratung und Betreuung für alle Waldbesitzarten bestehen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.