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Agrarstrukturerhebung

Aktuelle Zahlen zur Landwirtschaft

Mittlerweile liegen die vom Statistischen Landesamt ausgewerteten Daten der letztjährigen Agrarstrukturerhebung in Baden-Württemberg vor. Danach gab es im Land im Jahr 2016 noch 40.589 landwirtschaftliche Betriebe in BW.

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Unterschieden nach Betriebsformen ergibt sich folgendes Bild: Neben rund 36.000 Einzelunternehmen, von denen circa 13.500 im Haupterwerb und 22.500 im Nebenerwerb geführt werden, gibt es noch circa 4600 gemeinschaftlich geführte Betriebe. Letztere werden zu 89 Prozent als GbR(Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt.  Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei knapp 35 ha (rund 60,5 ha im Bundesdurchschnitt). 54,2 Prozent der Betriebe im Land bewirtschaften weniger als 20 ha (13,1 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF)). Demgegenüber liegt die Zahl der Betriebe mit über 100 ha mittlerweile bei rund acht Prozent (Bewirtschaftung von knapp 35 Prozent der gesamten LF). Von der Gesamt-LF des Landes befindet sich nur gut ein Drittel im Eigentum der Bewirtschafter. Jeder zwölfte Betrieb wirtschaftet mittlerweile nach einschlägigen Ökovorgaben. Insgesamt bewirtschaften die Ökobetriebe
9,3 Prozent der Landes-LF (132.000 ha).

Während der Strukturwandel – bezogen auf die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt – in den Jahren 1999 bis 2007 bei rund drei Prozent pro Jahr lag, ging er in den Jahren 2010 bis 2016 auf durchschnittlich 1,5 Prozent zurück. Allerdings betrug die Aufgaberate insbesondere in der Schweine- und Milchkuhhaltung ein Mehrfaches davon. So nahm die Zahl der Milchkuhhalter zwischen 2010 und 2016 um jährlich gut fünf Prozent ab, während die Schweinehaltungen um rund
sieben Prozent jährlich abnahmen (in der Zuchtsauenhaltung war die Aufgaberate sogar noch deutlich höher). Deutlich wird diese Entwicklung auch im Anteil der Vieh haltenden Betriebe im Land: Hielten 1999 noch 71 Prozent aller Betriebe im Land Vieh, waren es 2010 noch 63 Prozent und 2016 nur noch 58 Prozent.

Einkommenskombinationen immer mehr gefragt

Stark zugenommen hat im Laufe der letzten Jahre die Zahl der Betriebe mit Einkommenskombinationen. Dazu zählen unter anderem Direktvermarkung, Hofläden, Angebote im touristischen Bereich wie beispielsweise „Ferien auf dem Bauernhof“ sowie der Bereich „Erneuerbare Energien“. Rund 44 Prozent aller Betriebe verfügen somit neben der landwirtschaftlichen Erzeugung über weitere Standbeine. Eindeutiger Favorit ist dabei der Bereich „Erneuerbare Energien“, welcher in 60 Prozent dieser Betriebe eine Rolle spielt.

Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF - Änderungsmöglichkeiten von FAKT-Maßnahmen

Der in der FAKT-Maßnahme „Fruchtartendiversifizierung“ (mindestens 5-gliedrige Fruchtfolge) erforderliche, mindestens zehnprozentige Anteil an Leguminosen, konnte bislang als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zur Erfüllung der Greeninganforderungen angerechnet werden. Durch das auf EU-Ebene gegen den massiven Widerstand des Bauernverbandes beschlossene Pflanzenschutzmittelverbot ist diese Anrechnung in Zukunft nicht mehr möglich.  
Der Landesbauernverband hat danach eine Lösung für die betroffenen Betriebe gefordert. Den an FAKT-Maßnahmen teilnehmenden Betrieben werden nun folgende Alternativen zur Erbringung von ÖVF zugestanden:

  • Ausstieg aus der Maßnahme innerhalb der fünfjährigen FAKT-Verpflichtung ohne Rückzahlungsforderung und Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung durch andere FAKT-Maßnahmen oder außerhalb von FAKT.
  • Verringerung der Fläche mit Begrünungsmaßnahmen im FAKT, um Fläche zur Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung außerhalb von FAKT freizustellen. Dabei dürfen diese Maßnahmen maximal um 20 Prozent verringert werden. Ansonsten kommt es zu Rückforderungen.
  • Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung durch Umstieg innerhalb der FAKT-Maßnahme „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ von der Brachebegrünung ohne ÖVF-Anrechnung auf die Brachebegrünung mit ÖVF-Anrechnung (mit dann niedrigerer Prämie).
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