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Neuabgrenzung benachteiligte Gebiete

Gewinner und Verlierer im Land

Die benachteiligten Gebiete werden neu abgegrenzt. Wahrscheinlich erst 2019. Bei gleicher Fördersumme für die Ausgleichszulage gibt es dabei "Gewinner und Verlierer" in Baden-Württemberg. Das ergibt sich aus den Ausführungen von Minister Peter Hauk, der am 15. November 2017 in Stuttgart die Ausgestaltung der Förderung erläuterte.
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Minister Peter Hauk MdL
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Stuttgart, 15. November 2017

Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete wahrscheinlich ab 2019

Landwirtschaftsminister Peter Hauk stellte am Mittwoch, 15. November 2017, vor Pressevertretern im Stuttgarter Landtag die für 2018 vorgesehene, aber höchstwahrscheinlich erst 2019 in Kraft tretende Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete und die Ausgestaltung der Förderung vor.

Die Abrechnung erfolgt auf Ebene der Gemarkung. Diese gilt dann als benachteiligt, wenn

  1. mindestens 60 Prozent der LF aufgrund der biophysikalischen Indikatoren als benachteiligt eingestuft wird und
  2. die Ertragsmesszahl kleiner als 46,6 ist.

Insgesamt verringert sich die Kulissenfläche für die Ausgleichszulage landesweit von ursprünglich etwa 916.000 ha um rund 354.000 ha (minus 38,65 %) auf rund 562.000 ha.

  • Die Flächen in den Berggebieten verringern sich dabei von rund 119.000 ha auf 112.000 ha,
  • sogenannte kleine Gebiete entfallen ganz (vorher rund 23.000 ha) und
  • die benachteiligten Gebiete reduzieren sich von rund 774.000 ha auf knapp 450.000 ha.

Gewinner und Verlierer im Land

Gewinner sind vor allem

  • das württembergische Allgäu und
  • Teile der Rheinebene.

Verlierer sind vor allem folgende Regionen, in denen die Zahlung ab 2019 komplett wegfällt:

  • Schwäbisch-Hall,
  • Hohenlohe und
  • Ostalb.

Jährliche Förderung bleibt bei rund 30 Mio. Euro

Die bisherige jährliche Förderung von rund 30 Mio. Euro bleibt in etwa gleich.

Auf Ackerflächen (einschließlich Dauerkulturen usw.) ist in der neuen Kulisse die Förderung mit mindestens 25 Euro/ha vorgeschrieben; es gibt eine Staffelung nach Ertragsmesszahl (Finanzbedarf rund 4,87 Mio. Euro).

Bei Grünland liegen dagegen die gestaffelten Fördersätze in Anlehnung an die bisherige Förderung bei rund 40 bis 100 Euro / ha; es gibt keinen separaten Zuschlag für Tierhalter.

In Berggebieten soll die Förderung unverändert bleiben. Der Mindestbeitrag beträgt weiter 25 Euro/ha (Finanzbedarf rund 11,7 Mio. Euro /Jahr). Grünland mit Tierhaltung in Berggebieten wird nach Ertragsmesszahl gestaffelt zwischen 100 bis 150 Euro /ha gefördert. Die verfügbaren Mittel liegen bei 13,09 Mio. Euro je ha.

Zukünftig Abgrenzung nach biophysikalischen Kriterien

Bereits seit 2014 gibt es ein verstärktes Engagement zur verpflichtenden Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen. Die bisherige Gebietsabgrenzung beruht auf Abgrenzungen aus Mitte der 1970er und Mitte der 1980er Jahre.

  1. In der ersten Stufe wird zukünftig die Abgrenzung nach sogenannten biophysikalischen Kriterien vorgenommen. In Baden-Württemberg werden die Indikatoren, Temperatur, Wasserführung im Boden, Bodenart, Durchwurzelungstiefe und steile Hanglage angewandt.
  2. In der zweiten Stufe wird die Abgrenzung durch Feinabstimmung („Fine-tuning“) erfolgen.
  3. Eine dritte Stufe ist angedacht. Diese ist aber laut Minister Hauk noch nicht konzipiert.
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