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Arbeitgeberverband

Hans-Benno Wichert als Vorsitzender wiedergewählt

Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg wurde anlässlich der Mitgliederversammlung am 24.11.2017 in Bad Waldsee einstimmig im Amt bestätigt und um zwei weitere Mitglieder erweitert.

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Der bisherige Vorsitzende, Hans-Benno Wichert, wurde im Rahmen der turnusmäßig anstehenden Wahlen einstimmig als Vorsitzender wiedergewählt. Damit wird er auch in den nächsten vier Jahren die tarif-, arbeits- und sozialpolitischen Interessen der landwirtschaftlichen Arbeitgeber gegenüber Politik und Gewerkschaften sowie im Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände vertreten.

Vorstand wächst um zwei Personen

Unterstützt wird er hierbei durch die ebenfalls einstimmig wiedergewählten stellvertretenden Vorsitzenden Bernhard Graf von Rechberg aus Donzdorf und Michael Freiherr von Gemmingen aus Sinsheim sowie den weiteren Vorstandsmitgliedern Martin Fischer (Vaihingen-Gündelbach), Bertold Nolte von der Südzucker AG, LBV-Präsident Joachim Rukwied (Eberstadt) und Constantin Freiherr von Ulm-Erbach (Erbach). Außerdem wurden Rüdiger Beck (Eberdingen-Hochdorf) und Thomas Hagmann (Ebersbach-Musbach)  in den Vorstand gewählt, wodurch der Vorstand um zwei Mitglieder vergrößert wurde.

Aktuelle Tarifpolitik

Neben den Wahlen standen noch haushaltspolitische Fragen auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung und das Schwerpunktthema der Veranstaltung: die aktuelle Tarifpolitik. Der Vorsitzende Hans-Benno Wichert wies bereits zu Beginn der Sitzung in seinem Bericht darauf hin, dass es in den vergangenen beiden Jahren nicht möglich gewesen sei, einen Tarifabschluss mit der Gewerkschaft zu erzielen. Dies liege vor allem daran, dass die Gewerkschaft größeres Interesse an einem Bundesrahmentarifvertrag als an Tariferhöhungen für ihre Mitglieder habe. Ein Bundesrahmentarifvertrag werde aber von den regionalen Arbeitgeberverbänden aufgrund der bestehenden regionalen Unterschiede abgelehnt. In den vergangenen Wochen, so Wichert, habe die Gewerkschaft nun aber eingelenkt und am 6.12.2017 solle über eine Bundesempfehlung Landwirtschaft verhandelt werden.

Mindestlohn und Arbeitszeitflexibilisierung

Geschäftsführerin Spieß zeigte in ihrem Vortrag die bestehende Situation, Rahmenbedingungen und Überlegungen für einen Tarifabschluss auf. Die unterste Lohngrenze werde nach Auslaufen der Übergangsregelungen ab 1.1.2018 auch in der Landwirtschaft durch den gesetzlichen Mindestlohn gezogen. Nach Vorstellung der Arbeitgeberverbände sei dies dann auch der anzusetzende Lohn für die unterste Lohngruppe der Lohntarifverträge. Dies gelte umso mehr als der gesetzliche Mindestlohn alle 2 Jahre an die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werde. Seitens der Gewerkschaft werde allerdings auch für die unterste Lohngruppe ein Betrag gefordert, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Hier gebe es, so Spieß noch Verhandlungsbedarf. Wichtig für die Arbeitgeber sei auch die Vereinbarung einer vernünftigen und praxisgerechten Regelung zur Arbeitszeitflexibilisierung. Eine solche liege nicht nur im Interesse der Arbeitgeber, um den saisonalen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, sondern vielfach auch im Interesse der Beschäftigten. Dies gelte es bei den Verhandlungen in den Blickpunkt der Gewerkschaft zu lenken.

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