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Neue Fahrpersonalverordnung: Ausnahmeregelung für den Gartenbau

Die seit dem 30. Januar 2008 geltende neue Fahrpersonalverordnung enthält im Hinblick auf die Aufzeichnungspflicht einige Ausnahmen für gärtnerische Betriebe. Darauf hat der Sicherheitstechnische Dienst der Gartenbau-Berufsgenossenschaft in Kassel hingewiesen.
Veröffentlicht am
Danach dürfen insbesondere Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ohne Beschränkung des Gesamtgewichts innerhalb eines 100 km-Radius für gartenbauliche Transporte eingesetzt werden, ohne dass der Betrieb hierfür Aufzeichnungen nach der geltenden Fahrpersonalverordnung führen muss. Diese und weitere Ausnahmen aus der Fahrpersonalverordnung hat der Sicherheitstechnische Dienst in einem Merkblatt zusammengestellt, das unter der Telefonnummer 0561/9282221 angefordert werden kann. AgE
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