Agrarausschuss des Bundestages berät über Tiertransporte
In die politische Debatte um Tiertransporte in Drittstaaten kommt Bewegung: Der Agrarausschuss des Bundestags debattiert morgen (21. März) über Anträge der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag ein Aussetzen der Transporte – solange bis die Vorgaben der EU-Verordnung zu Lebendtiertransporten in Drittstaaten wirklich eingehalten werden - sowie begrenzte Transportzeiten.
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Die FDP fordert die Unterbindung der Transporte, wenn diese nicht den europarechtlichen Mindeststandards entsprechen, sowie die Einhaltung der EU-Verordnung mit entsprechenden Kontrollen. Der Deutsche Tierschutzbund ruft die Mitglieder des Ausschusses in einem Schreiben auf, die Tierqual während der Transporte und der anschließenden Schlachtung unverzüglich zu beenden.
„Wir appellieren an die Ausschussmitglieder, sich für ein sofortiges Ende der grausamen Praxis der Tiertransporte in Drittstaaten und der anschließenden Schlachtung einzusetzen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Es gilt, dass EU-Recht auch über die EU-Grenzen bis zum Bestimmungsort einzuhalten ist. Die Dokumentationen von Missständen belegen, dass regelmäßig bei diesen Transporten gegen EU-Recht verstoßen wird und es offenbar auch nicht kontrollierbar ist. Daher sollte keine Veterinärbehörde in Deutschland und Europa derzeit Transporte in Drittstaaten freigeben. Ziel muss sein, keine lebenden Tiere mehr zu exportieren, sondern Tiere immer am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und dann Fleisch zu transportieren.“
Hintergrund Lebendtiertransporte
Bei ihrem Weg aus der EU in Drittländer sind Tiere lange und oft unter tierschutzwidrigen Bedingungen unterwegs. Ein Anfang März veröffentlichter Auditbericht der DG Sante (Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission) hatte jüngst Missstände, die eigentlich schon lange bekannt sind, erneut bestätigt: Lange Wartezeiten an der Grenze, keine adäquate Versorgung der Tiere und Hitzestress sind die Regel, in dem Fall an der Außengrenze der EU zur Türkei.
Obwohl es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt, dass EU-Recht und damit Tierschutzvorgaben bis zum Bestimmungsort der Tiere einzuhalten sind, wird dies in der Praxis nicht umgesetzt. Die Tierschutzbestimmungen in den Zielländern sind zudem oft unzureichend oder gar nicht vorhanden.
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