Steuern dürfen sich für Landwirte nicht erhöhen
- Veröffentlicht am
Berlin, 10.04.2018
Verfassungsgerichtsurteil lässt Land- und Forstwirtschaft unberührt
Rukwied: Substanzbesteuerung der Landwirtschaft darf sich nicht verschärfen
„Die Land- und Forstwirtschaft ist entsprechend der mündlichen Begründung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vom Urteil zur Einheitsbewertung betroffen“, sagt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
Keine zusätzlichen Belastungen für Land- und Forstwirte gefordert
Das Karlsruher Gericht habe am 10. April 2018 über die Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke entschieden. „Im Zuge einer Reform der Immobilienbewertung dürfen aber keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft entstehen. Eine Reform der Grundsteuer darf die ohnehin kritische Substanzbesteuerung der landwirtschaftlichen Betriebe nicht weiter verschärfen“, so der Bauernverbandspräsident.
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