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Rukwied zum Grundsteuer-Urteil

Steuern dürfen sich für Landwirte nicht erhöhen

Die Substanzbesteuerung der Landwirtschaft darf sich nicht verschärfen. Das erklärt Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied zur Besteuerung von Grund und Boden am 10. April 2018. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lasse die Land- und Forstwirtschaft unberührt, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.
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Berlin, 10.04.2018

Verfassungsgerichtsurteil lässt Land- und Forstwirtschaft unberührt

Rukwied: Substanzbesteuerung der Landwirtschaft darf sich nicht verschärfen

 „Die Land- und Forstwirtschaft ist entsprechend der mündlichen Begründung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vom Urteil zur Einheitsbewertung betroffen“, sagt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV).

Keine zusätzlichen Belastungen für Land- und Forstwirte gefordert

Das Karlsruher Gericht habe am 10. April 2018 über die Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke entschieden. „Im Zuge einer Reform der Immobilienbewertung dürfen aber keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft entstehen. Eine Reform der Grundsteuer darf die ohnehin kritische Substanzbesteuerung der landwirtschaftlichen Betriebe nicht weiter verschärfen“, so der Bauernverbandspräsident.

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