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Parmesan-Klage abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat soeben die Klage der EG-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend Parmesan abgewiesen, da das deutsche Recht geeignete Mittel bereithält, gegen eine angebliche Verletzung einer Ursprungsbezeichnung vorzugehen.
Veröffentlicht am
Da Deutschland aber nicht den Beweis erbracht hat, dass die Bezeichnung Parmesan zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist, ist die Verwendung der Bezeichnung Parmesan für die Luxemburger Richter eine unzulässige Anspielung an die geschützte Ursprungsbezeichnung Parmigiano Reggiano. Der MIV bedauert erneut, dass sich der Gerichtshof nicht mit den eindeutigen, von Deutschland vorgelegten Beweisen auseinander-gesetzt hat, die belegen, dass Parmesan eine Gattungsbezeichnung ist. So ist es für ihn offensichtlich nicht von Bedeutung, dass italienische Hersteller jahrzehntelang geriebenen Käse unterschiedlicher Herkunft, der keinen Parmigiano Reggiano enthielt, unter der Bezeichnung Parmesan nach Deutschland und in andere Mitgliedstaaten...
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