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Ammoniakreduktion

Bundestag: Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Mai 2018, ohne vorherige abschließende Aussprache über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt. Darunter befindet sich auch die Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe.

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Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Bundestag der Verordnung der Bundesregierung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu. AfD, FDP und Die Linke stimmten dagegen. Dazu hatte der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Verringerung der Emissionen

Die Verordnung dient dazu, die EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe bis 1. Juli 2018 in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht für die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid, von Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan, Ammoniak und Feinstaub vor, die ab 2020 und ab 2030 erreicht werden müssen. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für nationale Luftreinhaltungsprogramme. Ziel sei es, die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbelastungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme in der EU bis 2030 im Vergleich zu 2005 deutlich zu verringern.  

 

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