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Rinderhaltung

BVD-Virämiker - es gibt sie noch

Die Bekämpfung der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) sei dank der Kooperation von Landwirten, Zuchtwarten, Tier­ärzten und Veterinärämtern sowohl in Baden-Württem­berg als auch bundesweit weit fort­geschritten. Die Erfolge bergen aber zugleich das Risiko von Neuinfektionen, da immer weniger Rinder Anti­körper gegen das Virus besitzen. Sie seien somit empfänglicher für einen Neu­eintrag. In diesem „sensiblen Stadium“ der Bekämpfung seien eine konsequente Wach­samkeit und hohe Untersuchungsdichte enorm wichtig, teilt das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt (STUA) Aulendorf (Landkreis Ravensburg) jetzt in einer Pressemitteilung mit.

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STUA Aulendorf
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© STUA Aulendorf
               

Während sich die Zahl der diagnostizierten Virämiker (= Dauerausscheider, PI-Tiere) seit Beginn des Bekämpfungs­verfahrens 2011 jährlich halbierte beziehungsweise seit 2014 noch einmal stark zurückging, gab es 2017 erstmals wieder einen Anstieg an persistent infizierten Tieren im Vergleich zum Vorjahr. Dies hänge vor allem damit zusammen, dass allein in einem Bestand mehr als 20 Virämiker innerhalb eines halben Jahres geboren worden seien, erläutert STUA-Leiter Dr. Thomas Miller. Ursache hierfür war der Zukauf eines nicht erkannten PI-Tieres aus einem anderen Bundesland, das in kürzester Zeit zur Durchseuchung des kompletten Bestandes führte.

In einem Fall konnte bei der pathologisch-anatomischen Untersuchung eines Mastbullen am STUA DZ Mucosal Disease (MD) dia­gnostiziert werden. Hierbei handelt es sich um eine beson­dere Erkrankungsform, die nur bei BVD-Virämikern auftritt. Sie ist durch Schleimhautschädigungen im Bereich von Flotz­maul, Maulhöhle, Speise­röhre, Magen-Darm-Trakt oder Zwischenklauenspalt gekennzeichnet und führt immer zum Tod des Tieres. Hauptsymptom ist hoch­gradiger, meist blutiger Durchfall.

Vor diesem MD-Fall in 2017 hatte das STUA-DZ zuletzt in den Jahren 2010 (13 Fälle) und 2011 (1 Fall) dieses Krankheitsbild bei Sektionstieren festgestellt. Seither konnte über mehrere Jahre hinweg kein MD-Fall mehr beobachtet werden, da aufgrund der BVDV-Verordnung die Virämiker aus den Beständen entfernt werden.  

MD – erster klinischer Fall seit 2011

Im Fall von 2017 handelte es sich um einen aus Frankreich importierten, nicht auf BVD-Virus untersuchten Mastbullen, der hier in Deutschland verendete. Deshalb ist es wichtig, die flächenhafte Untersuchung der Ohr­stanzen auf BVD-Virus weiterhin auf­recht zu erhalten. Die Analyse der Ohr­stanz­proben aller neuge­borenen Kälber am STUA-DZ stelle sicher, dass die anfangs klinisch unauf­fälligen PI-Tiere, die dauerhaft große Virusmengen ausscheiden, früh erkannt werden.

Darüber hinaus wird dringend empfohlen, alle aus dem Ausland zugekauften Rinder, insbesondere Tiere aus benachbarten Ländern, in denen BVD nicht oder nur auf freiwilliger Basis bekämpft wird, wie beispielsweise Frankreich, Belgien und den Niederlanden, so zeitnah wie möglich auf BVD-Virus zu untersuchen.

Entscheidend ist letztendlich die konsequente Untersuchung und unverzügliche Ent­fernung der PI-Tiere aus den Beständen, um weitere BVD-Fälle und die damit verbundenen wirt­schaftlichen Schäden und gesundheitlichen Beein­trächtigungen der Tiere zu vermeiden.

Verschärfte gesetzliche Vorgaben seit 2016

Mit Änderung der BVDV-Verordnung im Juni 2016 wurden viele Faktoren, die sich als Risiken für den Bekämpfungs­fortschritt erwiesen hatten, minimiert:

  • Alle neugeborenen Kälber sind innerhalb des ersten Lebensmonats (früher sechster Lebens­monat) auf BVD zu untersuchen.
  • PI-Tiere, die nach dem ersten Lebensmonat als solche erkannt wurden, sind unverzüglich zu töten bzw. innerhalb von 7 Tagen nach amtl. Feststellung der BVD unmittelbar zur Schlachtung zu verbringen.
  • Bestände, in denen ein infiziertes Rind nachgewiesen worden ist, unterliegen für 40 Tage einem generellen Verbringungsverbot von Rindern aus dem Bestand (Ausnahme für Verbringung unmittelbar zur Schlachtung oder für Rinder, die nach § 2 Abs. 2 der BVDV-VO geimpft sind)
  • Oft kann durch die Einhaltung von einfachen Maßnahmen die Gefahr einer Erregereinschleppung in die Bestände verringert werden; insbesondere durch Risikobewusstsein, Biosicherheits­maßnahmen wie betriebseigene Schutz­kleidung und Schuhe, regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren, beschränkten Zugang von betriebsfremden Personen, Handel nur mit untersuchten Kälbern und keinen Import von Rindern mit un­klarem Status.

Weitere Informationen zur BVD-Bekämpfung können die zuständigen Veterinärämter, der Landeskontrollverband Baden-Württemberg, die Rindergesundheitsdienste der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg sowie das STUA Aulendorf – Diagnostikzentrum erteilen.

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