Unterglas-Gartenbauer: Brüssel will Geld zurück
Die deutschen Unterglas-Gartenbauer müssen Steuerermäßigungen in Millionenhöhe zurückzahlen. Das hat die Europäische Kommission Anfang März entschieden.
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Die von 2001 bis 2004 gewährte Steuerermäßigung für die Verwendung von Heizöl, Erd- und Flüssiggas stelle eine unerlaubte Staatsbeihilfe dar, sofern die Bundesregierung damit die Steuerlast unter die in Deutschland bis Ende März 1999 geltenden Mineralölsteuersätze gedrückt habe, teilte die Brüsseler Behörde mit. Konkret müssen die deutschen Unterglas-Anbauer für die in den Jahren 2001 und 2002 erhaltene Steuerentlastung von 57,26 Euro je 1000 l Heizöl rund 36,81 Euro erstatten; für die Jahre 2003 und 2004 müssen sie etwa 28,63 Euro der erhaltenen 49,08 Euro je 1000 l Heizöl zurückzahlen. Bei Erdgas belaufen sich die Rückzahlungsbeträge auf 0,834 Euro je Megawattstunde für die Jahre 2003 und 2004, gemessen an Beihilfesätzen von 4,464 Euro....