Gericht erlaubt Bezeichnung "Genmilch"
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Umweltorganisation Greenpeace erlaubt, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen. Damit endet ein Rechtsstreit, der in den Jahren 2004 und 2005 mit einer Vielzahl öffentlichkeitswirksamer Aktionen von Greenpeace seinen Anfang genommen hatte. Damals hatte die Umweltorganisation Produkte der Unternehmensgruppe Theo Müller (UTM) als "Gen-Milch" bezeichnet.
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Nachdem Greenpeace zunächst verboten worden war, diesen Begriff weiter zu verwenden, war dies in einem weiteren Verfahren wieder erlaubt worden. Ein neuerliches Revisionsverfahren wurde nun vom BGH zurückgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der objektive Sinngehalt des Begriffs "Gen-Milch" unter Einbeziehung des Kontextes zu beurteilen sei, in dem der Beklagte ihn verwendet habe. Die Bezeichnung bringe als Oberbegriff der von Greenpeace durchgeführten Kampagne plakativ und schlagwortartig dessen Ablehnung gegen die Herstellung von Milchprodukten unter Verwendung von Milch zum Ausdruck, die unter anderem von Kühen stamme, die auch mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert würden, ohne dass diese Produkte -...