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Gutachten zeigt Lösungen auf

Bau- und Genehmigungsrecht bremst mehr Tierwohl aus

Gesellschaft, Verbraucher und Politik fordern mehr Tierwohl. Um diese höheren Tierwohlstandards umzusetzen und dieses Marktsegment zu bedienen, sind in vielen Betrieben Um- oder Neubauten von Ställen erforderlich. Dabei werden die meisten Betriebe durch das Bau- und Planungsrecht, das Naturschutz- und Immissionsschutzrecht sowie das Umweltverfahrensrecht ausgebremst.

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Schon kleine Änderungen und einfache Umbauten bestehender Stallanlagen führen auch ohne Bestandsaufstockung zu einem Verlust des baurechtlichen Bestandsschutzes und erfordern neue aufwändige und langwierige Zulassungsverfahren, die sich jahrelang hinziehen, etliche kostenträchtige Gutachten benötigen können und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe in Frage stellen.

Vorrang für Tierwohl

„Es darf nicht sein, dass die vielen Initiativen für höhere Tierwohlstandards am Baurecht und an der restriktiven Genehmigungspraxis vieler Behörden scheitern“, stellt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, fest. „Wir brauchen einen gesetzlich festgeschriebenen genehmigungsrechtlichen Vorrang für Investitionen in mehr Tierwohl“, fordert Krüsken. Die Politik sei jetzt aufgefordert, den bestehenden Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Bau- und Umweltrecht schnell zu beenden. Eine ähnliche Blockadewirkung bestehe ebenso für Umbauten zur Emissionsminderung; auch hier verhindere der Verlust des Bestandsschutzes praktikablen Emissions- und Umweltschutz.

Eine kritische und detaillierte Analyse der einzelnen Rechtsvorschriften hat die Vereinigung des Emsländischen Landvolks in Form einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme vorgenommen. „Wir sehen als Verband dringenden Handlungsbedarf für unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe, da sie derzeit die von der Gesellschaft und Politik eingeforderte Entwicklung zu mehr Tierwohl auf Grund der rechtlichen Restriktionen nicht umsetzen können“, betont dessen Hauptgeschäftsführer Lambert Hurink.

Bauänderungen müssen grundsätzlich zulässig sein

Nach dem Gutachten dürften die auf dem Pachtmarkt gängigen kürzeren Pachtlaufzeiten nicht zu Lasten des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich führen. Bauliche Änderungen für mehr Tierwohl müssten grundsätzlich zulässig gestellt werden. Ebenfalls plädiert das Gutachten dafür, die Bewertungskriterien für den Biotop- und Habitatschutz nicht nachträglich verschärfend zum K.O.-Kriterium zu machen. Das müsse in der TA Luft umgesetzt werden.

Der Gutachter Rechtsanwalt Helmar Hentschke resümiert: „Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die BauGB-Novelle von 2013 für die Fortentwicklung der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl hinderlich ist. Hier ist der Gesetzgeber zur Korrektur aufgefordert. Zudem werden bestehende gesetzliche Spielräume in der Verwaltungspraxis häufig nicht genutzt, um den Betrieben die entsprechende Investitionssicherheit zu geben.“

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