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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Höchste Fördersumme seit Bestehen

„Im Rahmen der Programmentscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum haben wir dieses Jahr 442 Gemeinden ausgewählt. Von den nun angenommenen Projekten versprechen wir uns wichtige Impulse für die strukturelle Entwicklung unseres Ländlichen Raums.“ Das sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Donnerstag (14. Februar) bei der Bekanntgabe der Programmentscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) 2019 in Stuttgart.

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„Mit der bisher höchsten Programmentscheidung in der 24-jährigen Geschichte des ELR ist es uns gelungen, die Fördermittel noch einmal um knapp acht Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr zu steigern. Die diesjährige Programmentscheidung umfasst 75.118.589 Millionen Euro“, ergänzte Hauk.

Das ELR ist in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Gefördert werden sehr vielfältige Projekte von Privatpersonen, Unternehmern und Gemeinden in den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen.

Wohnen und Holzbau

Die aktuelle Neuausrichtung des ELR zielt auf die Innenentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. „Da auch auf dem Land zeitgemäße Wohnungen und Häuser zunehmend Mangelware sind, war es mir im Zuge dieser Programmentscheidung sehr wichtig, dass mindestens die Hälfte der Fördermittel in den Förderschwerpunkt Wohnen fließt“, teilte der Minister mit.

„Ergänzend dazu darf die ökologische Seite des Bauens nicht zu kurz kommen. Mit dem Förderzuschlag bei der Verwendung von Holz möchten wir diesen vielseitigen, angenehmen und vor allem CO2-speichernden Baustoff unterstützen“, sagte Hauk. Dass nun 20 Prozent der geförderten Projekte diesen Holz-Zuschlag erhalten, zeige, dass dieses zukunftsweisende Baumaterial bei vielen Baden-Württembergern eine hohe Akzeptanz genieße.

Unterstützung der Grundversorgung

Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz ermöglicht seit letztem Jahr die Förderung für Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie von Basisdienstleistungen mit Bundesmitteln. Diese Mittel werden im Programmjahr 2019 erneut genutzt, um neben Dorfläden und Dorfgasthäusern auch lokale Handwerksbetriebe im Förderschwerpunkt Grundversorgung zu unterstützen. „Für uns ist der Erhalt wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen ein zentrales Anliegen“, betonte Minister Hauk. In diesem Jahr fließen drei Millionen Euro in die Grundversorgung.

Lebendige Schwerpunktgemeinden

Gemeinden, die unter Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger einen besonderen Entwicklungsbedarf nachweisen und zudem ein klares Zukunftskonzept vorlegen, können darüber hinaus für bis zu fünf Jahre als Schwerpunktgemeinde in das ELR aufgenommen werden. „Es freut mich zu sehen, welch positive Dynamik sich in den inzwischen 44 Schwerpunktgemeinden entfaltet“, meinte dazu der Minister.

„Insgesamt können wir dieses Jahr 1251 Projekte in 787 Orten fördern. Mit der zur Verfügung stehenden Fördersumme von rund 75,1 Millionen Euro wird so über das Land ein Investitionsvolumen von 620 Millionen Euro initiiert“, sagte Minister Hauk. Damit liegt das Investitionsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 90 Millionen Euro höher.

„Mit der aktuellen Ausrichtung des ELR liegen wir richtig. Die hohe Zahl an Projektanträgen zeigt klar, welche Bedeutung das ELR im Ländlichen Raum hat. Die starke Resonanz in den Bereichen Wohnen und Holzbau verdeutlicht, wie sehr unsere inhaltliche Ausrichtung den aktuellen Bedarfen entspricht“, so der Minister.

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