Streptomycin gegen Feuerbrand wieder möglich
Die Bekämpfung des gefährlichen Feuerbrands bei Kernobst ist zusätzlich zu den bekannten Schnitt- und Rodemaßnahmen in 2008 wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto oder Firewall 17 WP möglich.
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Die Regierungspräsidien werden eine Allgemeinverfügung erlassen, in der unter anderem geregelt ist, dass die Anwendung von Strepto oder Firewall 17 WP nur im Erwerbsanbau und in Vermehrungsbeständen von Kernobst erlaubt ist, nicht aber im Streuobst oder im Haus- und Kleingarten. Obstbauern benötigen einen Berechtigungsschein vom zuständigen Landwirtschaftsamt bei den Landratsämtern, mit dem die Mittel eingekauft und angewandt werden dürfen. Maximal sind drei Anwendungen einschließlich nach Hagelschlag möglich. Eine Wartezeit von 21 Tagen ist einzuhalten. Zu Gewässern muss bei allen Mitteln je nach Ausbringungsgerät ein bestimmter Abstand eingehalten werden. Die Mittel sind nicht bienengefährlich. Die Obstbauern sind jedoch verpflichtet,...