Verzicht auf Schwänzekupieren bei Ferkeln
Deutschland hat im Herbst 2018 der EU einen Aktionsplan zur Reduzierung des Schwänzekürzens vorgelegt. Ziel des Aktionsplans ist ein Einstieg in den Kupierverzicht, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg. Es geht aber auch darum, die geforderte Notwendigkeit des Schwänzekupierens für den jeweiligen Betrieb zu begründen und zu dokumentieren sowie die getroffenen Maßnahmen gegen Schwanzbeißen darzulegen. Der Aktionsplan betrifft alle Schweine haltenden Betriebe, die nicht auf das Kupieren der Schwänze verzichten.
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Zur Unterstützung der Branche bei der Umsetzung der notwendigen betrieblichen Maßnahmen haben bereits erste Informationsveranstaltungen seitens der Veterinär- und Landwirtschaftsverwaltung stattgefunden. Auch der Berufsstand bietet entsprechende Veranstaltungen an (siehe unten). Die Landesanstalt für Schweinezucht Boxberg wirkt bei diesen Informationsveranstaltungen mit und bietet zur Thematik ein passendes Fortbildungsangebot für Tierhalter und Tierärzte an. In zwei neuen Beratungsmodulen in ‚Beratung.Zukunft.Land‘ wurde der Aspekt aufgrund der Aktualität explizit aufgenommen.
Was kommt auf die Schweinehalter zu?
Zum 1. Juli 2019 muss jeder Betrieb mit Saugferkeln, Aufzuchtferkeln, Mastschweinen bzw. Zuchtläufern und Jungsauen, der weiterhin Tiere mit kupierten Schwänzen halten will, eine gültige Tierhalter-Erklärung haben und ggf. bei seinem Lieferanten vorlegen. Diese ist dann ab dem Ausstellungstag ein Jahr lang gültig.
Mit der Tierhalter-Erklärung bestätigt er:
- die Durchführung einer Risikoanalyse,
- ggf. die Einleitung geeigneter Optimierungsmaßnahmen im Betrieb,
- ggf. das Auftreten von Schwanz-/Ohrverletzungen trotz eingeleiteter Maßnahmen als Begründung, dass weiter kupiert werden darf bzw. Schweine mit kupierten Schwänzen gehalten werden,
- ggf. das Halten einer Tiergruppe mit unkupierten Schwänzen.
Konkrete Maßnahmen im Bestand:
- Der schweinehaltende Betrieb (der kupiert bzw. kupierte Tiere hält) erhebt zweimal jährlich anhand einer Stichprobe die Schwanz-/Ohrverletzungen von Saugferkeln, Aufzuchtferkeln, Mastschweinen bzw. Zuchtläufern und Jungsauen und beurteilt einmal jährlich die sechs Risikofaktoren nach der EU-Empfehlung 2016/336.
- Treten in den zurückliegenden 12 Monaten nachweislich Verletzungen von mehr als zwei Prozent an den Schwänzen/Ohren auf, dürfen weiter Schweine mit kupierten Schwänzen gehalten werden. Allerdings müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Schwanz-/ Ohrverletzungen eingeleitet werden.
- Ohne den Nachweis von Schwanz-/Ohrverletzungen muss mindestens eine Gruppe Schweine mit unkupierten Schwänzen im Bestand gehalten werden. Die Anzahl der Tiere mit unkupierten Schwänzen richtet sich nach den Tierplätzen im Maststall. In der Mastphase ist eine Tiergruppe mit unkupierten Schwänzen zu halten, deren Anzahl mindestens ein Prozent der vorhandenen Stallplätze entspricht. Liegen die Schwanz-/Ohrverletzungen bei den Schweinen mit unkupierten Schwänzen in den letzten 12 Monaten unter/gleich 2 Prozent, ist der Tierhalter erfolgreich in den Kupierverzicht eingestiegen. Die Anzahl an Schweinen mit unkupierten Schwänzen ist dann schrittweise zu erhöhen.
Der Aktionsplan betrifft alle Betriebe, vom Ferkelerzeuger über den spezialisierten Aufzuchtbetrieb bis zum Mäster. Die Betriebe sollen schrittweise und mit Unterstützung durch Tierärzte und Berater aus dem Schwanzkupieren aussteigen. Dafür sollen sie Erfahrungen mit einer unkupierten Kontrollgruppe gewinnen und mit Hilfe von umgesetzten Optimierungsmaßnahmen in Zukunft auf das Kupieren verzichten können. Hält der Tierhalter ab dem 1. Juli 2021 weiterhin Tiere mit kupierten Schwänzen, muss er der zuständigen Unteren Veterinärbehörde weitergehende Optimierungsmaßnahmen vorschlagen. Gibt es nachweislich Probleme, so dass auf das Kupieren nicht verzichtet werden kann, dürfen die Schwänze beim Ferkelerzeuger gekürzt werden.
Austausch der Tierhalter-Erklärung mit allen Partnerbetrieben
Die Tierhalter-Erklärung soll zwischen den Partnerbetrieben in der Produktionskette als Nachweis ausgetauscht werden. Hat ein vor- oder nachgelagerter Betrieb Probleme mit Schwanz-/Ohrverletzungen, so kann weiterhin kupiert werden. In diesem Fall muss die Tierhalter-Erklärung des Problembetriebs beim Ferkelerzeuger und den anderen Partnerbetrieben vorliegen. Der Austausch der Tierhalter-Erklärungen zwischen den Partnerbetrieben ist bei Direktbeziehungen einfach, wird aber umso aufwendiger, je mehr Betriebe und Viehhändler dazwischengeschaltet sind. Dennoch ist der Austausch eine Absicherung für die einzelnen Betriebe.
Tierhaltererklärung Kupierverzicht
Importferkel sollen einbezogen werden
Grundsätzlich müssen auch Importferkel in die Systematik des Aktionsplans und den Austausch der Tierhalter-Erklärung eingebunden werden. Hierzu finden aktuell Gespräche u.a. mit den Niederlanden und Dänemark, also den wichtigsten Herkunftsländern für Importferkel, statt.
LBV-Informationsveranstaltungen
Ab Juli 2019 gilt auch in Baden-Württemberg der „Nationale Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen“. Damit werden die Anforderungen des EU-Rechts, wonach Schwanzkupieren nur im Einzelfall zulässig ist, umgesetzt. Was sieht der Aktionsplan zum Kupierverzicht vor und wie kann der Tierhalter die neuen Anforderungen erfüllen?
Darüber informieren der Landesbauernverband (LBV), gemeinsam mit dem Ministerium Ländlicher Raum und der LSZ im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen:
Am Freitag, 17. Mai 2019, 13.30 Uhr im Hotel und Rasthaus Seligweiler, Seligweiler 1, 89081 Ulm-Seligweiler sowie
am Freitag, 24. Mai 2019, 13.30 Uhr in der Aula der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft, Schlossstr. 1, 74635 Kupferzell.
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