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Kommission fordert von den Mitgliedstaaten GAP-Gelder in Höhe von 83 Mio. EUR zurück

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 83 Mio. EUR, die von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet wurden, wiedereinzuziehen. Das Geld fließt wegen unzureichender Kontrollverfahren bzw. der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Agrarausgaben in den Gemeinschaftshaushalt zurück. Die Mitgliedstaaten sind für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuständig, während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben.
Veröffentlicht am
Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, sagte zu dem Beschluss: „Wir setzen uns unermüdlich für eine möglichst lückenlose Kontrolle der Agrarausgaben ein. Der Rechnungshof hat uns in den letzten Jahren beträchtliche Verbesserungen unseres Kontrollsystems bescheinigt, und wir strengen uns weiter an, um noch besser zu werden. Es handelt sich nämlich um Gelder der Steuerzahler, die mit Recht sicher sein wollen, dass verantwortungsvoll damit umgegangen wird.” Wichtigste finanzielle Berichtigungen Mit der jüngsten Konformitätsentscheidung, der 27. seit der 1995 erfolgten Reform der Regelung für die Wiedereinziehung vorschriftswidrig verausgabter GAP-Mittel, werden von der...
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