Schlitzweiten: Mal schmaler, mal weiter?
Immer wieder löst die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben zur zulässigen Schlitzweite bei Schweinespaltenböden Debatten aus. Angesichts der gesellschaftlichen Forderung nach mehr Tierwohl und Tierschutz verunsichert das Landwirte und Beratungsorganisationen zusehends.
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Eigentlich dürfte es keine Diskussionen, keine strittigen Punkte und Ungeklärtheiten geben: Gemäß den Vorgaben auf EU-Ebene und den nationalen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind keine Toleranzwerte für die gesetzlich zulässigen Schlitzweiten vorgesehen. Damit erübrigt sich die Frage, ob Abweichungen über die angegebenen Maße hinaus zulässig sind.
Dennoch kann genau diese Frage für Schweinehalter zum Problem werden. Der Grund: Den Herstellern von Spaltenböden wird für das Einhalten der gültigen Fertigungsnorm eine sogenannte Fertigungstoleranz zugebilligt, das heißt, sie müssen im Durchschnitt die Maßvorgabe einhalten, dürfen jedoch an einzelnen Stellen innerhalb festgelegter Grenzen nach oben beziehungsweise unten abweichen.
Gesetzliche Vorgaben müssen erfüllt sein
Derweil stellen EU-Vertreter immer wieder öffentlich die Frage, ob es im Sinne der Schweine nicht sinnvoll wäre, eine Fertigungstoleranz auch bei der Beurteilung von Spaltenböden nach Tierschutzvorgaben einzubeziehen. Dazu muss man wissen, dass dies in der von 1994 bis 2006 in Deutschland gültigen Schweinehaltungsverordnung so verankert war. Solange es jedoch keine offiziellen Erlasse mit anders lautenden Inhalten oder eine konkrete Gesetzesänderung gibt, gelten die gesetzlichen EU- beziehungsweise nationalen Vorgaben weiterhin ohne Einschränkung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es bei den Diskussionen ausschließlich um die Zulässigkeit von Toleranzwerten geht.
Das heißt: Auch dann dürften die Schlitzweiten nur an einzelnen Stellen über- beziehungsweise unterschritten werden und Ausnahmen nur für wenige Elemente/Stellen und nicht im ganzen Stall denkbar sein. Ansonsten gilt Paragraf 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dort sind die allgemeinen Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine, darunter die Vorgaben für die Böden in den jeweiligen Ställen, definiert.
Lesen Sie den gesamten Beitrag sowie ein Interview mit Hansjörg Schrade, Direktor des Bildungs- und Wissenszentrum (LSZ) Boxberg in der kommenden Ausgabe 38/2019 von BWagrar.
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