Isofluran sicher anwenden
Wie schneidet die Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Kastration von Ferkeln in punkto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ab? Erste Isofluran-Messungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Unternehmen mit konventioneller Ferkelerzeugung haben ergeben, dass das Verfahren der Inhalationsnarkose bei Ferkeln den Anforderungen an einen sicheren Anwenderschutz nicht genügt.
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Die in der Gefährdungsbeurteilung festgestellten Gefährdungen für die im Unternehmen arbeitenden Personen beim Umgang mit dem Gefahrstoff Isofluran müssen durch entsprechende Schutzmaßnahmen minimiert werden.
Zahlreiche Messungen
Die SVLFG untersuchte die Konzentration an Isofluran im Atembereich der Personen sowie am Gerät und der Stallluft während des Zeitraums der Kastration im Rahmen des Projektes PraxiKaPIK/A „Praxiserprobungen der chirurgischen Kastration von Ferkeln unter Betäubung mittels Procain, Isofluran und Ketamin/Azaperon und postoperativer Schmerzausschaltung“. Dabei handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördertes Projekt im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz, das von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde.
Die Messungen der SVLFG wurden unabhängig vom Projekt PraxiKaPIK/A als eigenständige Untersuchung durchgeführt. Als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat die SVLFG Defizite beim Anwenderschutz festgestellt und sieht demzufolge weiteren Forschungs-, Untersuchungs- und Entwicklungsbedarf. Für die Messungen wurden Geräte von zwei Herstellern von Narkosegeräten zur Betäubung von Ferkeln mit Isofluran verwendet. Insgesamt wurden von der SVLFG 33 Messungen an der Person sowie 65 stationäre Messungen durchgeführt.
Internationale Grenzwerte
Die Probenahme (Probenahmepumpen und Aktivkohleröhrchen als Probenträger) und die Analytik (mit Toluol extrahiert und anschließend mit GC-FID untersucht) erfolgte nach dem Standardverfahren des Institutes für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Entscheidend für die Beurteilung der Exposition gegenüber Isofluran sind die im Atembereich der beteiligten Personen durchgeführten Messungen (Arbeitsplatzmessungen). Die Messpunkte am Gerät beziehungsweise in der Stallluft (stationäre Messungen) wurden gewählt, um mögliche Leckagen aufzuspüren.
Bei elf von insgesamt 33 Arbeitsplatzmessungen an der Person lag eine Exposition gegenüber Isofluran über dem niedrigsten international vorhandenen Grenzwert für Isofluran von 15 mg/m3 Luft bei der Ferkelkastration vor. Stationäre Messungen an Bauteilen wie beispielsweise an den Masken der Narkosegeräte wiesen Isofluran-Konzentrationen zum Teil deutlich über 15 mg/m3 Luft auf. Somit kommt es an den Narkosegeräten zu einer unbeabsichtigten Stofffreisetzung durch Leckagen.
Lesen Sie den gesamten Beitrag in der aktuellen Ausgabe 41/2019 von BWagrar.
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